Warum der Handelsregistereintrag?
Die Eintragung im Handelsregister bringt Rechte und Pflichten mit sich. Schliesslich können Geschäftspartner:innen im Handelsregister die rechtlichen Verhältnisse einsehen. Deshalb geniessen eingetragene Unternehmen meist grösseres Vertrauen. Und sie gewinnen auch an Kreditwürdigkeit. Denn Gläubiger:innen sind im Falle eines Konkurses besser geschützt. Mit dem Eintrag ist auch die Firmenbezeichnung, also der Name Ihrer Firma, geschützt.
Auf der anderen Seite unterliegen im Handelsregister eingetragene Unternehmen der Betreibung auf Konkurs. Das bedeutet, dass im äussersten Fall ein:e einzelne:r Gläubiger:in eine Konkurseröffnung verlangen kann. Dabei fliesst das gesamte Vermögen der in Schuld stehenden Partei in die Konkursmasse.
Firmengründer:innen müssen sich also gut über die entstehenden Pflichten informieren, die mit einem Handelsregistereintrag entstehen. Sie kommen dafür in den Genuss wichtiger Rechte und Vorteile.
Haben Sie gewusst? Kommt es im Laufe der Geschäftstätigkeit zu Änderungen, müssen diese dem zuständigen Handelsregisteramt mitgeteilt werden.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag «Handelsregistereintrag ändern: Das müssen Unternehmen beachten»