Ist Ihr Eintrag ins Handelsregister noch aktuell? Diese Frage sollten sich Unternehmen wiederkehrend stellen – und spätestens dann, wenn es im Verlaufe der Geschäftstätigkeit zu Änderungen kommt. Denn für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen – darunter auch Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000.–, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) – ist nicht nur der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Vielmehr müssen sie auch Änderungen mitteilen.
