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Erstellt am 24.02.2022 | Aktualisiert am 11.11.2024

Einzelfirma gründen: Die komplette Checkliste

Sind Sie bereit, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und wollen allein Ihr eigenes Unternehmen gründen? Dann könnte Sie die Gründung einer Einzelfirma interessieren. Erfahren Sie hier, wie Sie in der Schweiz eine Einzelfirma gründen.

In Kürze

  • Die Gründung einer Einzelfirma ist besonders beliebt bei kleinen Unternehmen, da sie ohne Startkapital und mit geringem administrativem Aufwand möglich ist.
  • Trotz der Vorteile gibt es Risiken wie die unbegrenzte persönliche Haftung und den erschwerten Zugang zu Krediten.
  • Eine gründliche Vorbereitung und eine klare Checkliste helfen, die administrativen Hürden zu überwinden.

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Im ersten Halbjahr 2024 wurden im Schweizer Handelsregister gemäss dem Institut für Jungunternehmen IFJ 27'109 Neueintragungen verzeichnet, was einem Wachstum von 2,1 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode entspricht. Die GmbH war mit 10'673 Neugründungen die beliebteste Rechtsform (39,4%). Dicht dahinter folgt die Einzelfirma, deren Anzahl Neugründungen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 3,2 Prozent auf insgesamt 9'489 stieg (35%).

Haben auch Sie Lust beim Gründerboom von Einzelfirmen mitzumachen, aber sind noch verunsichert vom steilen Berg der administrativen Last und wie Sie ihn besteigen sollen? Mit einer Checkliste und Tipps, was Sie bei einer Einzelfirmengründung nicht vergessen dürfen, helfen wir Ihnen, stets die Übersicht zu behalten. 

Was Sie vor der Gründung wissen sollten

Bevor Sie sich in die Gründungsplanung Ihrer Einzelfirma stürzen, sollten Sie sich bewusst machen, was die Voraussetzungen für eine Gründung in der Schweiz sind und was eine solche mit sich bringt.

Vorzüge der Einzelfirma

Einzelfirmen geniessen nicht nur den Vorteil, dass der administrative Aufwand geringer ist als der einer GmbH oder AG. Folgende weitere Vorteile kommen zum Zug:

  • Kein Startkapital: Anders als bei GmbH und AG brauchen Sie bei der Gründung einer Einzelfirma keine Anfangsinvestition.
  • Keine Doppelbesteuerung: Einzelfirmen obliegen nicht der Doppelbesteuerung, da sie keine juristischen Personen, sondern natürliche darstellen. So wird der Reingewinn der Einzelfirma mit Ihrem allfälligen restlichen Einkommen versteuert.
  • Grosse Freiheit: Gesellschafter:innen können selbst die Rolle aller möglichen Organe einer Unternehmung übernehmen.

Nachteile der Einzelfirma

Auch die Rechtsform der Einzelfirma bringt ihre Nachteile mit sich. Hier eine Auflistung der grössten Nachteile:

  • Unbegrenzte persönliche Haftung: Falls Sie mit Ihrer Einzelfirma Schulden generieren, haften Sie sowohl mit Ihrem Geschäfts- als auch mit Ihrem Privatvermögen.
  • Kein Arbeitslosengeld: Sie können sich als Einzelunternehmer:in nicht bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) versichern lassen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls Sie irgendwann Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
  • Keine Anonymität: Da Sie Ihre Einzelfirma mit Ihrem eigenen Namen ins Handelsregister eintragen müssen, sind Ihre Angaben als Einzelunternehmer:in für jegliche Personen einsehbar.
  • Erschwerter Zugang zu Krediten: Als Personengesellschaft geniesst die Einzelfirma im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften weniger Vertrauen bei Banken und erhält daher erschwert Kapital.
  • Schwere Übertragbarkeit der Eigentumsanteile: Anders als bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG können Personengesellschaften weniger leicht Eigentumsanteile übertragen.

Grundlegende Punkte

Folgendes ist allgemein zu beachten, bevor Sie sich entscheiden, eine Einzelfirma zu gründen:

  • Alleinige Inhaberschaft: Sie müssen die einzige Gesellschafter:in der Firma sein, um eine Einzelfirma gründen zu dürfen.
  • Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung: Sie brauchen keine Schweizer Staatsbürgerschaft, um eine Einzelfirma zu gründen, müssen aber eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können.
  • Handelsregistereintrag: Einen Eintrag müssen Sie erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 100’000.– machen. Sie dürfen jedoch auch schon vorher Ihre Firma eintragen lassen, denn das hat seine Vorteile: Sie sind im Firmenindex (Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster zefix.ch) auffindbar, und Kund:innen sowie Lieferantinnen und Lieferanten erhalten Sicherheit durch einen Auszug.
  • Pflicht zur Buchführung: Ab einem Jahresumsatz von CHF 500‘000.– sind Sie verpflichtet, Buch zu führen. Unter dieser Marge reicht es, wenn Sie Ihre Einnahmen, Ausgaben und Ihr Vermögen ausweisen. 

Drei Phasen der Gründung – Checkliste

Sie haben Vor- und Nachteile abgewogen und sind zum Entschluss gekommen, dass die Einzelfirma die richtige Rechtsform für Ihr zukünftiges Unternehmen ist? Dann lesen Sie sich durch unsere Checkliste, damit Sie erfolgreich starten können. Im Grunde besteht die Gründung einer Einzelfirma aus drei Phasen: die Vorbereitungsphase, die Gründung an sich und die Phase nach der Gründung.

  • Die Vorbereitungsphase der Gründung ist am zeitintensivsten. Jedoch erspart es Ihnen einiges an Komplikationen während der Gründung, wenn Sie all Ihre Dokumente zusammen haben und bereits Einzelheiten wie Versicherungen, Bewilligungen und Finanzierung abgeklärt sind.

    Generell sollten Sie bei diesen Punkten der Checkliste ein Gutzeichen setzen können:

    • Business Plan erstellen: Bevor Sie Ihre eigentlichen Vorbereitungen starten, müssen Sie zuerst wissen, was das Konzept Ihrer Firma sein wird.
    • Rechtliches abklären: Welche Verträge werden Sie während Ihrer Tätigkeit brauchen? Finden Sie frühzeitig eine Antwort auf diese Frage und bereiten Sie sich, ehe Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, darauf vor.
    • Bewilligungen einholen: Bevor Sie anfangen, sollten Sie wissen, welche Bewilligungen Ihre Arbeit benötigt, und diese einholen.
    • Selbstständige Erwerbstätigkeitanerkennen lassen: Da Ihre Firma als Einzelfirma keine juristische Person ist, sondern gar keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber und natürliche Person die Rechtspersönlichkeit tragen. Daher sollten Sie baldigst bei Ihrer Ausgleichskasse abklären, ob Ihre Tätigkeit die Voraussetzungen der Selbstständigkeit nach AHV-Recht erfüllt.
    • Versicherungen abklären: Holen Sie Offerten für berufliche Versicherungen ein. Was Sie alles versichern müssen, hängt davon ab, ob Sie Mitarbeitende haben oder nicht und in welcher Branche Sie tätig sind.

    Generell sind die folgenden Versicherungen für Sie als Inhaber:in oder Inhaber zu empfehlen

    • Obligatorisch: AHV, IV, EO und Kinderzulagen
    • Optional: Pensionskasse
    • Optional: Krankentaggeldversicherung
    • Optional: Unfallversicherung

    Beachten Sie, dass zwar nur die AHV, IV, EO und Kinderzulagen obligatorisch sind, je nach Gegebenheit die optionalen Versicherungen aber empfohlen werden.

    Falls Sie Mitarbeitende anstellen, müssen Sie diese bei Versicherungsinstanzen anmelden und sich um ihre Versicherungen kümmern. 

    Folgende Versicherungen fallen an:

    • Obligatorisch: AHV, IV, EO und Kinderzulagen
    • Obligatorisch: Berufsunfallsversicherung
    • Teilobligatorisch: Pensionskasse ab einem Jahreslohn von CHF 22‘050.– (Stand: 2023)
    • Optional: Krankentaggeldversicherung
    • Steuerberatung einholen: Mit einem neuen Unternehmen verändert sich auch Ihre Steuerlage. Lassen Sie sich beraten, wie sich Ihre Versteuerung und Progressionsstufe voraussichtlich ändern werden.
    • Finanzierung sicherstellen: Eine Einzelfirma braucht zwar kein Startkapital, jedoch könnte es je nach Tätigkeit sein, dass Sie Investitionen tätigen und finanzieren müssen. Sobald Sie Ihre Finanzierung geplant und sichergestellt haben, können Sie Ihr Geschäftskonto bei der Bank eröffnen. Mehr Informationen zur Eröffnung eines Geschäftskonto finden Sie unter «Geschäftskonto in CHF: Basis für den Zahlungsverkehr».
    • Räumlichkeiten organisieren: Falls Sie Räumlichkeiten für Ihre Tätigkeit benötigen, müssen Sie diese natürlich finden und finanzieren. Vergessen Sie nicht, dass Sie meist mehrere Monate Mietzinsdepot einzahlen müssen.
    • Firmennamen bestimmen: Kreative Vorbereitung darf nicht fehlen. Geben Sie jedoch acht: Bei der Einzelfirma muss Ihr Nachname im Firmennamen stehen.
    • Domain-Namen kaufen: Für Ihren digitalen Auftritt brauchen Sie eine Internetseite und eine Domain. Klären Sie ab, ob Ihr gewünschter Domain-Name verfügbar ist und kaufen Sie ihn.
    • Visuellen Firmenauftritt erschaffen: Erschaffen Sie ein Logo und eine Markenidentität, die Ihren Auftritt offline sowie online begleitet. Nach Obligationenrecht werden Sie angehalten, in offiziellen Dokumenten wie Korrespondenz, Rechnungen und Bestellscheinen die im Handelsregister eingetragene Firma oder den dort eingetragenen Namen anzugeben. Natürlich können Sie Zusätze wie Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben hinzufügen.
    • Logo schützen: Vielleicht möchten Sie Ihr Logo schützen. In diesem Fall müssen Sie es beim Institut für Geistiges Eigentum anmelden.
    • Pflicht für Eintragung ins Handelsregister prüfen: Ab einem Jahreseinkommen von CHF 100‘000.– sind Sie als «nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe» verpflichtet, Ihre Einzelfirma beim Handelsregisteramt anzumelden. Überlegen Sie sich, ob es Sinn macht, Ihre Firma bereits auch unter einem solchen Rohjahreseinkommen anzumelden.
  • Nach einer intensiveren Vorgründungsphase ist die eigentliche Gründung einer Einzelfirma in wenigen Schritten vollendet. Bei Einzelfirmen müssen Sie weder Kapital, Liberierung und Aufbauorganisation festlegen, noch Organe bestimmen. Stattdessen müssen Sie lediglich folgende Punkte beachten:

    • Geschäftstätigkeit aufnehmen: Die Einzelfirma wird gegründet, sobald Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
    • Handelsregisteranmeldung vorbereiten: Falls Sie sich entschieden haben, sich beim Handelsregisteramt anzumelden, oder Sie es gesetzlich tun müssen, bereiten Sie Informationen und Dokumente vor (Firmenbezeichnung, Politische Gemeinde des Sitzes, Adresse, Tätigkeitsbereich, Ihre Personalien als Inhaber:in , Pass- oder Ausweiskopie der Inhaber:in).

    Die Anmeldung braucht Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift und muss beim jeweiligen kantonalen Handelsregisteramt per Post oder persönlich eingereicht werden.

    • Amtliche Beglaubigung der Unterschrift einholen: Da Sie für die Anmeldung beim Handelsregisteramt eine amtlich beglaubigte Unterschrift brauchen, müssen Sie diese bei der Notar:in, dem Gemeindeammann oder am Schalter des HR-Amtes beglaubigen lassen, bevor Sie Ihre Anmeldung einreichen. Diese Dienstleistung kostet zwischen CHF 10.– und CHF 30.–.
    • Beim Handelsregisteramt anmelden: Schicken Sie die vorbereiteten Dokumente für die Anmeldung ein oder bringen Sie sie persönlich vorbei. Bestellen Sie dabei einen Handelsregisterauszug mit. Je nach Unternehmensform fallen für die Neueintragung ins Handelsregister unterschiedliche Gebühren an. Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weiter zur vollständigen Kostenübersicht für Handelsregistereinträge auf fedlex.admin.ch.
    • Buchführung und Rechnungslegung organisieren: Überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Buchführung und Rechnungslegung organisieren wollen. Sie sind erst ab CHF 500‘000.– Umsatzerlös verpflichtet, ordentlich Buch zu führen. Vorher müssen Sie lediglich Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihr Vermögen ausweisen.
    • Bei Ausgleichskasse anmelden: Melden Sie sich bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.
  • Auch nach der eigentlichen Gründung Ihrer Einzelfirma müssen einige Punkte beachtet werden:

    • MwSt-Pflicht abklären: Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig? Klären Sie das ab! Grundsätzlich sind Sie ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000.– aus steuerbaren Leistungen im Inland mehrwertsteuerpflichtig. Sobald Sie dieses Kriterium erfüllen, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden.
    • Versicherungen abschliessen: Schliessen Sie endgültig Ihre Personen- sowie benötigten Sachversicherungen ab. Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Mehr erfahren über Versicherungen für Unternehmen.
    • Firmenkonto eröffnen: Sie sollten spätestens bei Beginn Ihrer Tätigkeiten ein Firmenkonto eröffnen, dass von Ihrem Privatkonto getrennt ist.
    • Treuhänder:in festlegen: Vielleicht wollen Sie nicht alle administrativen Arbeiten selbst erledigen. Es ist anzuraten, sich von Anfang an für eine:n Treuhänder:in zu entscheiden, die Ihnen zur Seite steht.

Durchstarten mit Ihrer Einzelfirma

Einzelfirmen sind eine gute und einfache Lösung, um in der Selbstständigkeit Fuss zu fassen. Mit der Checkliste und einem guten Bewusstsein, was eine Einzelfirma voraussetzt, können Sie beruhigt Ihre Firmengründung beginnen.

Behalten Sie Ihre allgemeinen Pflichten wie Steuern, Versicherungen, Kund:innen, Lieferanten und Mitarbeitende auch fortan im Auge, oder lassen Sie sich von Expert:innen unter die Arme greifen.

Viel Glück beim Durchstarten mit Ihrer Einzelfirma.

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