Die Einzelfirma ist die unverbindlichste, aber häufigste Unternehmensform. Charakteristisch für sie ist, dass sie formlos gegründet und wieder aufgegeben werden kann. Die Einzelfirma als Rechtsform eignet sich besonders für Mikrounternehmen und Unternehmen im Nebenerwerb, kann aber auch Angestellte beschäftigen und später in eine andere Rechtsform überführt werden.
Wer sich als Einzelperson selbstständig macht und ein Geschäft mit wenig finanziellen Risiken betreibt, ist mit dieser Form gut beraten. Obwohl freiwillig, ist ein Eintrag ins Handelsregister im Sinne einer Signalwirkung gegenüber Lieferanten und Kunden empfehlenswert. Auch sollten die Gründer früh mit der Ausgleichskasse die Anerkennung des Selbstständigenstatus abklären, um Konflikte mit dem Sozialversicherungsrecht zu vermeiden.
- Charakter: käufmännische Tätigkeit einer Einzelperson
- Handelsregister: Eintrag möglich, ab CHF 100’000.– Umsatz Pflicht
- Mindestkapital: keine Kapitalvorschriften
- Vertrag: kein Vertrag erforderlich
- Haftung: mit dem gesamten Privat- und Firmenvermögen
- Firmenname: muss mindestens den Nachnamen des Inhabers enthalten