Im Todesfall einer Person sollten sich die Erb:innen ein Bild über die gesamte Erbschaft machen. Falls Verbindlichkeiten wie Schulden und Hypotheken höher als das Vermögen sind, empfiehlt es sich, die Erbschaft innert der gesetzlichen Frist beim zuständigen Amt auszuschlagen. In der Regel ist das das Erbschaftsamt am letzten Wohnort der Erblasser:in.
Andernfalls können die Erb:innen entweder dem zuständigen Amt mitteilen, dass sie die Erbschaft annehmen, oder die gesetzliche Frist ablaufen lassen und somit die Erbschaft automatisch annehmen.
Nach angenommener Erbschaft treten die Erb:innen in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Dies betrifft auch alle Bankkonten, Depots und weitere finanzielle Angelegenheiten. Wichtig ist, dass Bankgeschäfte nach dem Todesfall schnell und korrekt abgewickelt werden, um Missbrauch zu verhindern und die Interessen der Erbengemeinschaft zu wahren.