Bankgeschäfte im Todesfall – was ist zu tun?

23.04.2025

Der Verlust einer nahestehenden Person bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch zahlreiche administrative Aufgaben – insbesondere mit Bankkonten und Depots der verstorbenen Person. Dieser Blog-Artikel bietet eine verständliche Anleitung, um Bankgeschäfte und andere finanzielle Angelegenheiten sicher und effizient zu regeln und die Interessen der Erb:innen zu wahren.

In Kürze

  • Informieren Sie die Bank frühzeitig über den Todesfall, um den Zugriff auf die Konten zu sichern und Missbrauch zu vermeiden.
  • Bei Bedarf kann ein:e Vertreter:in der Erbengemeinschaft ausgewählt werden, die den Nachlass verwaltet.
  • Die Bereitstellung von Dokumenten wie die Erbenbescheinigung und eine Kopie der Todesfallbescheinigung beschleunigt den Prozess.
  • Dringende Ausgaben wie Bestattungskosten oder Mieten werden unter Vorlage der entsprechenden Belege in der Regel von der Bank freigegeben.
  • Wichtige Informationen können bevollmächtigten Personen und/oder legitimierten Erb:innen telefonisch, schriftlich oder direkt in der Filiale mitgeteilt werden.

Im Todesfall einer Person sollten sich die Erb:innen ein Bild über die gesamte Erbschaft machen. Falls Verbindlichkeiten wie Schulden und Hypotheken höher als das Vermögen sind, empfiehlt es sich, die Erbschaft innert der gesetzlichen Frist beim zuständigen Amt auszuschlagen. In der Regel ist das das Erbschaftsamt am letzten Wohnort der Erblasser:in.

Andernfalls können die Erb:innen entweder dem zuständigen Amt mitteilen, dass sie die Erbschaft annehmen, oder die gesetzliche Frist ablaufen lassen und somit die Erbschaft automatisch annehmen.

Nach angenommener Erbschaft treten die Erb:innen in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Dies betrifft auch alle Bankkonten, Depots und weitere finanzielle Angelegenheiten. Wichtig ist, dass Bankgeschäfte nach dem Todesfall schnell und korrekt abgewickelt werden, um Missbrauch zu verhindern und die Interessen der Erbengemeinschaft zu wahren.

Was geschieht mit einem Bankkonto im Todesfall in der Schweiz?

Mit dem Tod einer Bankkund:in treten ihre Erb:innen deren Rechtsnachfolge an. Sie bilden die Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen – es sei denn, alle Erb:innen bestimmen gemeinsam eine:n Vertreter:in.

Frühzeitige Benachrichtigung der Bank

Direkt nach dem Tod der betroffenen Person sollte die Bank über den Todesfall informiert werden. Nur so kann die Bank das Bankkonto sichern und verhindern, dass unbefugte Zugriffe erfolgen. Nehmen Sie mit der Bank bzw. mit den Banken am besten telefonisch Kontakt auf, um über das weitere Vorgehen informiert zu werden. Zudem sollten Sie eine Kopie der Todesfallbescheinigung bereit haben.

Sperrung der Bankkonten

Nicht alle Banken sperren nach der Meldung des Todesfalls die Konten. Erb:innen ohne Vollmacht können sich im Zweifelsfall mit einem amtlichen Dokument wie beispielsweise einem Ausweis über den registrierten Familienstand legitimieren lassen.

Dadurch können sie die Bank beauftragen, sämtliche Konten der Erblasser:in zu sperren, oder zumindest erfahren, wer eine Vollmacht auf den Konten besitzt oder ob die Konten gesperrt werden bzw. wurden.

Zahlungseingänge sind immer noch möglich, aber Ausgänge wie Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden unter Umständen gestoppt. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Bank, wie sie den Zahlungsverkehr auf den betroffenen Konten regelt.

Wichtig

Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konten) kann die überlebende Kontoinhaber:in je nach Bank weiterhin auf das Konto zugreifen, möglicherweise aber nicht auf das gesamte Vermögen, da der Anteil der verstorbenen Person Teil ihres Nachlasses ist. Konten mit Kollektivverfügungsberechtigung (Und-Konten) bleiben gesperrt, bis der Nachlass geregelt ist. 

Dringende Zahlungen im Todesfall

Spital- und Bestattungskosten, Mietzahlungen oder andere dringende Ausgaben können aus dem Nachlass beglichen werden. Die Bank prüft diese Zahlungen anhand von Belegen, um Fehler oder missbräuchliche Überweisungen zu verhindern.

Zugang zu Bankschliessfächern

Bankschliessfächer sind ein beliebter Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente. Der Zugang zu ihnen wird im Todesfall jedoch stark eingeschränkt. Nur ein:e Willensvollstrecker:in oder die gesamte Erbengemeinschaft erhält nach Vorlage der notwendigen Dokumente Zugang.

Die Rolle der Erbgemeinschaft

Nimmt sie das Erbe an, übernimmt die Erbengemeinschaft die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Das bedeutet, dass sie nicht nur Vermögenswerte wie Immobilien oder Bankguthaben verwaltet, sondern auch bestehende Verpflichtungen wie Schulden oder ausstehende Rechnungen begleichen muss. Schlägt die Erbengemeinschaft das Erbe aus, werden die Geschäftsbeziehungen der Erblasser:in von den Konkursämtern aufgehoben.

Rechte und Pflichten

Die Erbengemeinschaft oder jede einzelne Erb:in hat das Recht, umfassende Auskünfte über den Nachlass ab dem Todesdatum zu erhalten. Ihre Berechtigung müssen sie durch entsprechende Dokumente wie einen Ausweis über den registrierten Familienstand der Erblasser:in, Geburtsurkunde der Erb:in, beglaubigte Kopie des Testaments oder des Erbscheins nachweisen.

Gleichzeitig sind die Erb:innen verpflichtet, gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Uneinigkeit unter den einzelnen Erb:innen kann die Abwicklung des Nachlasses verzögern. Internationale Nachlässe oder Nachlässe mit offenen Hypotheken erfordern zusätzliche rechtliche und finanzielle Klärungen. 

Wie sich Konflikte vermeiden lassen

Es kann vorkommen, dass ernsthafte Konflikte entstehen, wenn unter den Erb:innen Uneinigkeit über den Nachlass besteht. Eine strukturierte Nachlassplanung, offene Kommunikation und die Einsetzung einer Vertreter:in der Erbengemeinschaft können Streitigkeiten verhindern und den Nachlass im Sinne der verstorbenen Person abwickeln.

Was Sie bei der Planung Ihres Nachlasses berücksichtigen sollten, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag «Nachlassplanung: Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten».

Wie lange dauert die Abwicklung?

Die Abwicklung eines Nachlasses kann – je nach Situation – von drei Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Bei einfachen Nachlässen, etwa ohne Immobilien oder internationale Vermögenswerte, ist eine Regelung innerhalb von sechs bis zwölf Monaten realistisch. Komplexere Fälle, wie Nachlässe mit offenen Schulden oder internationalem Bezug, können erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Kosten der Nachlassabwicklung

Bei Schweizer Banken können Gebühren für die Nachlassbearbeitung anfallen. Einige Institute erheben beispielsweise monatliche Dossierführungsgebühren, wenn die Abwicklung eine bestimmte Dauer – in der Regel ein Jahr bis 15 Monate – überschreitet. Zudem können weitere Kosten für spezifische Dienstleistungen wie die Prüfung von Erbschaftsdokumenten, die Verwaltung von Wertschriften oder die Abklärung von Erb:innen anfallen. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bank und Komplexität des Nachlasses. Es ist empfehlenswert, sich direkt bei der jeweiligen Bank über die spezifischen Kosten im Todesfall zu informieren.

Im Todesfall für Sie da

Wir möchten Hinterbliebene im Todesfall möglichst gut unterstützen. Auf unserer Webseite lesen Sie, was mit Konten bei PostFinance geschieht, und finden weitere wichtige Informationen sowie Formulare und Kontakte.

Die Nachlassbearbeitung sowie die Kontoaufhebung übernehmen wir innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Todesfallmeldung kostenlos.

Fazit

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine belastende Erfahrung, die Angehörige emotional und organisatorisch fordert. Eine strukturierte Herangehensweise und die rechtzeitige Kommunikation mit Banken und Behörden können jedoch helfen, viele Herausforderungen zu meistern. Angehörige können Zeit und Aufwand sparen, indem sie die notwendigen Schritte, Dokumente und Unterstützungsmöglichkeiten kennen und sich so auf das Wesentliche – den Abschied und die Erinnerung – konzentrieren.

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