Nachlassplanung: Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten

19.03.2025

Was bleibt, wenn man geht? Eine durchdachte Nachlassplanung ist mehr als nur eine Frage der Vermögensverteilung – sie bewahrt persönliche Werte, minimiert Konflikte und schenkt Klarheit für alle Beteiligten. Und sie stellt sicher, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinne, nachhaltig und fair fortbesteht.

In Kürze

  • Eine rechtzeitige Nachlassplanung ab dem 50. Lebensjahr oder in besonderen Lebenssituationen schafft Klarheit und verhindert Unsicherheiten bei den Hinterbliebenen.
  • Die Nachlassplanung umfasst unter anderem Vermögensverteilung, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Nachfolgeregelungen für Immobilien sowie die Regelung des digitalen Nachlasses. Sie berücksichtigt persönliche Wünsche genauso wie rechtliche Anforderungen.
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Konflikten kann die Einbindung neutraler Fachpersonen, z.B. Willensvollstrecker:innen oder Notar:innen, für eine reibungslose und rechtssichere Umsetzung sinnvoll sein.
  • Offene Gespräche mit den Erb:innen und klare Regelungen in Testamenten oder Erbverträgen verhindern Missverständnisse und stärken das Vertrauen innerhalb der Familie.
  • Auch emotionale Werte wie Erinnerungsstücke und persönliche Gegenstände sollen in der Nachlassplanung berücksichtigt werden.

Was bedeutet «Nachlass» und was umfasst er?

Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten einer Person, die im Zeitpunkt ihres Todes auf die Erben bzw. die Erbengemeinschaft übergehen. Dazu gehören unter anderem materielle und immaterielle Güter wie Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände, Beteiligungen an Unternehmen, Urheberrechte sowie mögliche Schulden. Der Nachlass bildet die Grundlage für die Erbteilung und unterliegt den gesetzlichen und testamentarischen Regelungen.

Die Nachlassplanung sorgt dafür, dass der letzte Wille respektiert und das Vermögen gemäss den eigenen Vorstellungen weitergegeben wird. Sie ermöglicht eine klare Vermögensverteilung, kann Streitigkeiten unter den Erben vermeiden und bietet Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Zudem schützt sie Angehörige, etwa Partner:innen oder minderjährige Kinder, durch individuelle Regelungen und sichert die geordnete Übergabe eines Unternehmens. Auch Schulden können berücksichtigt werden, um Erben vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Eine rechtzeitige Planung schafft Sicherheit, verhindert Unklarheiten und bewahrt das Lebenswerk für die nächste Generation.

Wie wird der Nachlass berechnet?

Die Berechnung des Nachlasses erfolgt durch eine Übersicht aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Stark vereinfacht finden folgende Schritte statt:

  1. Zusammenstellen der Vermögenswerte: Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, digitale Vermögenswerte, persönliche Gegenstände
  2. Abziehen der Verbindlichkeiten: Schulden, Kredite, Hypotheken und offene Rechnungen
  3. Das Ergebnis ist der Netto-Nachlass. Für komplexe Nachlässe ist eine professionelle Bewertung sinnvoll

Wie und wann wird der Nachlass geregelt?

Die Nachlassplanung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht aufgeschoben werden sollte. Idealerweise beginnt man damit frühzeitig – spätestens ab dem 50. Lebensjahr oder in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel der Gründung einer Familie, dem Erwerb von Immobilien oder dem Aufbau eines grösseren Vermögens.
Ein plötzlicher Todesfall kann ohne klare Regelungen zu Unsicherheiten und Konflikten unter den Hinterbliebenen führen. Mit einer rechtzeitigen Planung schaffen Sie Klarheit und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen respektiert werden.

Nachlass planen: das gehört dazu

Die Nachlassplanung ist ein umfassender Prozess, der nicht nur die Verteilung des Vermögens regelt, sondern auch sicherstellt, dass persönliche Wünsche und rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Folgende Elemente sind dabei besonders wichtig:

  • Testament oder Erbvertrag: Diese Dokumente regeln im Rahmen des Erbrechts, wer welchen Anteil des Vermögens erhält. Während ein Testament eigenhändig verfasst werden kann, braucht es für den Erbvertrag eine notarielle Beurkundung.
  • Vorsorgeauftrag: Dieser legt fest, wer die eigenen Interessen vertritt, sollte man urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag muss entweder eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet werden.
  • Willensvollstrecker:in: Die Ernennung einer vertrauenswürdigen Person zur Umsetzung des letzten Willens ist insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder grösseren Erbengemeinschaften sinnvoll.

Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die je nach Lebenssituation oder Vermögensstruktur ebenfalls zur Nachlassplanung gehören können:

  • Schenkungen und Ausgleichungen zu Lebzeiten, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder Erben frühzeitig finanziell abzusichern.
  • Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Patientenverfügung als Ergänzung zum Vorsorgeauftrag, die medizinische Massnahmen regelt, wenn die Patient:in nach schwerer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen selbst zu treffen (Art. 370 ZGB).
  • Digitaler Nachlass wie Social-Media-Konti, die berücksichtigt werden müssen.
  • Regelungen für Immobilien oder Unternehmensnachfolge, insbesondere bei komplexeren Vermögensstrukturen.
  • Vermögensübersicht oder -verzeichnis, eine detaillierte Aufstellung aller zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte zur Klarheit für die Erben und die Abwicklung des Nachlasses.

Welche rechtlichen Grundlagen bestehen?

Die Nachlassplanung unterliegt verschiedenen rechtlichen Gegebenheiten, die je nach persönlicher Situation und Vermögensstruktur unterschiedlich relevant sind. Eine genaue Kenntnis dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um den Nachlass optimal zu gestalten und unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

  • Steuern: Ehepartner:innen und in den meisten Kantonen auch direkte Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben – insbesondere nicht verwandte Personen – können jedoch erhebliche Steuerbelastungen anfallen.
  • Erbfolge: Ohne gewillkürte Regelung kommt die gesetzliche Erbfolge gemäss Schweizer Erbrecht zum Zug. Durch die Erbrechtsrevision 2023 haben Erblasser:innen mehr Gestaltungsspielraum, da die Pflichtteile für Nachkommen reduziert und für Eltern sogar ganz abgeschafft wurden.
  • Erbvorbezug: Schenkungen zu Lebzeiten sind eine Möglichkeit, Vermögen bereits vorzeitig zu übertragen. Sie sollten jedoch gut durchdacht sein, um die eigene finanzielle Sicherheit nicht zu gefährden. Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Ausgleichspflicht: Damit es für alle Erb:innen fair bleibt, wird der vorzeitig erhaltene Betrag bei der späteren Erbteilung vom Anteil der betreffenden Person abgezogen.
  • Nicht verwandte Personen: Wer Freund:innen, Patenkinder oder andere nicht verwandte Personen berücksichtigen möchte, muss dies explizit in einem Testament oder Erbvertrag festlegen. Andernfalls haben diese Personen keinen gesetzlichen Anspruch auf den Nachlass.
  • Konkubinatspartner:innen: Ohne entsprechende Vorkehrungen wie z.B. ein Testament oder eine Schenkung sind Konkubinatspartner:innen vom Nachlass ausgeschlossen.

Nachlass planen und «fair» verteilen

Eine durchdachte Nachlassplanung sorgt nicht nur für klare Verhältnisse, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Bindung innerhalb der Familie. Eine «faire» Aufteilung ist aber subjektiv, weshalb es keine Standardlösung gibt. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und menschlichem Fingerspitzengefühl ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

  • Transparenz und Kommunikation: Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit den zukünftigen Erb:innen vermeidet Missverständnisse oder Enttäuschungen. Dies gilt besonders in Familien mit komplexen Strukturen, etwa bei Patchwork-Konstellationen. Es kann auch helfen, Familiengespräche von neutralen Personen moderieren zu lassen.
  • Steueroptimierung: Schenkungen zu Lebzeiten oder die Übertragung von Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Freibeträge können eine passende Lösung sein, um allenfalls Steuern zu optimieren. Informieren Sie sich auch über kantonale Unterschiede in der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Klare Regelungen: Präzise und nachvollziehbare Vorgaben im Testament oder Erbvertrag, die keinen Interpretationsspielraum zulassen, helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Gerechte Verteilung: Gerecht muss nicht immer gleichbedeutend mit gleichmässig sein. Manchmal ist es vielleicht sinnvoller, individuelle Bedürfnisse oder aktuelle Lebensumstände der Erb:innen zu berücksichtigen – zum Beispiel die Ausbildung von Kindern oder der Wunsch nach einem Eigenheim.
  • Erbvorbezug klar regeln: Schenkungen oder Erbvorbezüge sollten dokumentiert und bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
  • Emotionale Werte einbeziehen: Nicht nur finanzielle Vermögenswerte sind wichtig, auch persönliche Erinnerungsstücke oder Familienschätze können für Hinterbliebene eine grosse Bedeutung haben.
  • Regelmässige Aktualisierungen: Überprüfen Sie Ihre Nachlassplanung regelmässig und passen Sie sie an neue Lebensumstände, rechtliche Änderungen oder persönliche Wünsche an.

Professionelle Abwicklung und Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung ist ein wichtiger Teil der Nachlassplanung und stellt sicher, dass der Nachlass entsprechend den Wünschen der verstorbenen Person abgewickelt wird. Ein einfaches Testament reicht nicht immer aus, um alle Vermögenswerte klar zu regeln und potenzielle Konflikte zwischen den Erb:innen zu vermeiden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, eine externe Fachperson hinzuzuziehen, die den Prozess neutral und professionell begleitet.

Willensvollstrecker:in

Willensvollstrecker:innen sind bestimmte Personen – entweder aus dem persönlichen Umfeld oder professionelle Dienstleister:innen –, die dafür verantwortlich sind, dass der Nachlass gemäss den Wünschen der Erblasser:in abgewickelt wird. Die Rechte und Pflichten der Willensvollstrecker:innen werden innerhalb der Schranken des Erbrechts durch die Erblasser:in definiert. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausrichtung von Vermächtnissen: Aushändigung bestimmter im Testament oder Erbvertrag festgelegter Vermögenswerte, wie z.B. Geldbeträge oder Gegenstände, an die vorgesehenen Empfänger:innen. Diese erhalten das Vermächtnis direkt, ohne zwingend Teil der Erbengemeinschaft zu werden.
  • Verwaltung der Vermögenswerte: Ordnung und Aufteilung von Immobilien, Bankkonten oder Wertpapieren.
  • Kommunikation mit Erb:innen: Vermittlung zwischen den Parteien und Klärung offener Fragen.
  • Begleichung von Schulden: Abrechnung und Bezahlung ausstehender Verbindlichkeiten aus dem Nachlass.
  • Einhaltung steuerlicher Vorschriften: Sicherstellung, dass steuerliche Verpflichtungen erfüllt werden.

Notarielle Beglaubigungen: sicher und verbindlich

Für bestimmte Dokumente, wie Erbverträge oder Vorsorgeaufträge, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Diese stellt sicher, dass die Unterlagen rechtlich korrekt und für alle Beteiligten bindend sind. Notar:innen dienen dabei als neutrale Instanz, die die Echtheit und den Willen der Erblasser:in bezeugen.

Wann ist externe Unterstützung sinnvoll?

Nicht alle Nachlassregelungen erfordern externe Fachpersonen, doch in bestimmten Situationen ist ihre Unterstützung von Vorteil:

  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen: Wenn Immobilien in verschiedenen Ländern, Unternehmensbeteiligungen oder umfangreiche Finanzportfolios zum Nachlass gehören, sollte nach Möglichkeit professionelle Expertise von Anwält:innen, Treuhänder:innen oder Steuerberater:innen hinzugezogen werden.
  • Bei Familienkonflikten: Uneinigkeit unter den Erb:innen oder komplizierte familiäre Strukturen, z.B. in Patchwork-Familien, können durch eine neutrale Person entschärft werden.
  • Für die Garantie von Neutralität und Professionalität: In emotional schwierigen Momenten ist es oft hilfreich, eine unabhängige Fachperson einzusetzen, die sachlich und pragmatisch agiert.

Weitere Überlegungen zur Nachlassverwaltung

  • Vollmachten zu Lebzeiten: Durch Bankvollmachten oder Generalvollmachten kann bereits zu Lebzeiten eine Person Ihres Vertrauens ermächtigt werden, wichtige Bankgeschäfte zu übernehmen. Eine erteilte Kontovollmacht kann über den Tod einer Person hinaus erteilt werden. Allerdings wird i.d.R. der Zugriff auf die Konten und Vermögenswerte zum Schutz allfälliger Erb:innen eingeschränkt.
  • Beratungsstellen: Finanzdienstleister, Treuhänder:innen oder spezialisierte Anwält:innen bieten Unterstützung bei der Nachlassverwaltung, von der Planung bis zur Abwicklung.

Was kostet eine Nachlassabwicklung?

Die Kosten einer Nachlassabwicklung variieren je nach Komplexität des Nachlasses und der notwendigen Fachberatung. Typische Kostenfaktoren sind:

  • Willensvollstrecker:innen: Die Entschädigung der Willensvollstrecker:in wird anhand der aufgewendeten Zeit, der Komplexität, dem Umfang und der Dauer des Auftrags sowie unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung festgesetzt.
  • Notarielle Beglaubigungen: Je nach Region und Umfang zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken. Fragen Sie die konkreten Preise vorab nach.
  • Beratungsdienstleistungen: Kosten für Anwält:innen, Treuhänder:innen oder Steuerberater:innen. Die genauen Kosten sollten individuell erfragt werden, da sie stark von der Vermögensstruktur, dem Auftragsbearbeitungsaufwand und den regionalen Gebührenordnungen abhängen.

Fazit

Eine sorgfältige Nachlassplanung ist mehr als eine rechtliche Absicherung – sie ist ein Ausdruck von Verantwortung und Fürsorge. Frühzeitige, klare Regelungen schaffen Sicherheit, vermeiden Konflikte und bewahren die persönlichen Wünsche und Werte der Erblasser:in. Mit der richtigen fachlichen Unterstützung wird sichergestellt, dass die Nachlassplanung rechtssicher umgesetzt wird.

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren