Steuerlich benachteiligt wegen progressiver Besteuerung
Normalerweise wird bei Privatpersonen ihr einzelnes steuerbares Einkommen in einer sogenannten Progressionstabelle eingestuft und mit dem Prozentsatz der jeweiligen Stufe besteuert. Bei Ehepaaren werden die Einkommen für die Steuern jedoch nicht einzeln betrachtet, sondern zusammengezählt. Weil mit jeder Stufe in der Tabelle der steuerliche Prozentsatz steigt, werden prozentual pro Stufe mehr Steuern vom steuerbaren Einkommen verrechnet. Betroffene Ehepaare, die nun zusammen besteuert werden, fallen natürlicherweise in eine höhere Stufe der Progression, da ihre Löhne zusammengerechnet werden. Ein fiktives Beispiel: Ein Paar, welches auf Basis der Individualbesteuerung je 10% ihres steuerbaren Einkommens an die Steuern gezahlt hätte, muss nun mit gemeinsamer Besteuerung mit einem 15-prozentigen Satz höhere Steuern zahlen.
Tatsächlich bedeutet die Heiratsstrafe, dass bei Zweiverdiener-Ehepaaren, in denen beide Partner:innen 75‘000 bis 125‘000 Franken Jahreseinkommen erzielen, eine steuerliche Mehrbelastung von rund 10% gegenüber Konkubinatspaaren mit selbem Einkommen entsteht.