Die Schweiz sei ein Steuerparadies, liest man oft. Doch wird die Vielzahl an Steuerinstanzen betrachtet, die es durch den Bund, die 26 Kantone und über 2000 Gemeinden gibt, gleicht die Schweiz eher einem Steuerwirrwarr. Mit diesem Artikel helfen wir Ihnen zu entwirren und zeigen auf, wie und wo Sie Einsparungen machen können.
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Was kann ich alles von den Steuern abziehen? 7 Tipps, wie Sie Steuern sparen können!
Viele bangen das jährliche Prozedere der Steuererklärung entgegen. Schon wenn der Steuerbrief im Frühjahr im Briefkasten liegt, befällt sie das ungute Gefühl. Es stellen sich Fragen wie: Was kann ich alles von den Steuern abziehen? Wie hoch ist die Abzugssumme? Und welche Voraussetzungen braucht es? Mit unseren 7 Tipps, wie Sie Steuern sparen können, beantworten wir Ihre dringendsten Fragen.
Tipp 1: Versichert Steuern absetzen
Genauso wie Steuern bereiten auch Versicherungsprämien vielen Bauchschmerzen. Doch diese können in einigen Fällen von den Steuern abgezogen werden.
Dabei gilt die Faustregel: Wenn die Versicherung der Vorsorge dient, kann sie bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Das beinhaltet folgende Versicherungsarten:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorge
- AHV und PK Beiträge
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Versicherung für Beruf und Ausbildung (Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht, Dienst-Haftpflichtversicherung)
Es gilt jedoch eine Obergrenze von CHF 1‘700.– für Versicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer. Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften liegt diese höher – nämlich bei CHF 3‘500.–.
Tipp 2: sich bilden und sparen!
Seit Anfang 2016 sind Abzüge von Weiterbildungskosten erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass diese Weiterbildungen keine primäre Erstausbildungen darstellen, sondern über die Stufe Sekundar II (z. B. Lehre, Maturität usw.) hinausgehen. Folgende Kosten einer Weiterbildung sind abziehbar:
- Kurs- und Prüfungskosten
- Kursmaterialkosten
- Reisekosten für den Kurs (Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Auf Bundessteuerebene liegt der Maximalbetrag für den Weiterbildungsabzug bei CHF 12’000.–. Jedoch können die Kantone die genaue Höhe auf ihrer Ebene selbst bestimmen, und so variiert der Maximalbetrag zwischen den verschiedenen Kantonen.
Tipp 3: Unterwegs zur Arbeit mit ÖV oder Fahrrad? Dann ziehen Sie es ab!
Es lohnt sich, auf die Umwelt zu schauen! Sie können bis zu CHF 3‘000.– für Fahrt vom Wohn- bis Arbeitsort bei der Bundessteuer abziehen, solange sie ÖV, Fahrrad oder Mofa fahren. Bei Autokosten ist es komplizierter: Diese können bei Ausnahmen abgezogen werden, wenn die Distanz zwischen Arbeits- und Wohnort zu gross ist. Auch wenn Ihr Wohnort etwa über einen Kilometer von der nächsten ÖV-Haltstelle entfernt ist, oder wenn Sie mit dem Auto ca. eine Stunde sparen, können Sie die Autokosten den Steuern abziehen. Die genauen Zeit- und Kilometerregelungen sind auf Kantonsebene festgelegt.
Tipp 4: Klassisch Steuern sparen mit der Säule 3a
Abzüge der Zahlungen an die Dritte Säule sind der Klassiker der Steuerabzüge. Doch auch hier gibt es Stolpersteine, die zu beachten sind. Sie können zwar Einzahlungen in die Säule 3a den Steuern abziehen, doch nicht Einzahlungen in die Säule 3b.
Wussten Sie ausserdem, dass Sie im Rahmen der Säule 3a nicht nur in Vorsorgekontos, sondern auch in Vorsorgefonds investieren können? Was die Unterschiede, Vor- und Nachteile sind, können Sie in unserem Artikel «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen».
Da die Säule 3a eine jährliche Einzahlungslimite von CHF 7'056.– (Stand: 2023) besitzt, stellt diese Limite eine Obergrenze der Abzugsfähigkeit dar. Achtung: Falls Sie aufgrund von Selbstständigkeit in keiner Pensionskasse vertreten sind, können Sie sogar bis zu CHF 35'280.– (Stand: 2023) oder maximal 20% Ihres Nettoeinkommens einbezahlen.
Tipp 5: Pensionslücke gefüllt, Steuern gespart
Nicht nur die Säule 3a bietet sich als Steuerspartipp an, auch die Pensionskasse kann Steuervorteile mit sich bringen. Einzahlungen in die 2. Säule, die die normalen Einzahlungen seitens Arbeitgeberschaft übersteigen, können den Steuern abgesetzt werden. Dennoch, für Einzahlungen (oder das sogenannte «Einkaufen») in die Pensionskasse dürfen Sie das maximal mögliche Altersguthaben, welches Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis finden, nicht erreicht haben. Sie müssen also eine Beitragslücke vorweisen. Solche Beitragslücken entstehen, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern, wie z. B. durch Lohnerhöhung, lange Ausbildungszeit, Kinderpausen, Scheidung, Stellenwechsel oder auch einem längeren Auslandaufenthalt.
Tipp 6: Kinderabzüge optimal nutzen
Sie haben Kinder, die minderjährig, erwerbsunfähig oder mitten in der Erstausbildung stehen? Dann dürfen Sie pro Kind einen Steuerabzug von CHF 6‘500.– tätigen, solange das Kind im gleichen Haushalt lebt und Sie hauptsächlich für dessen Unterhalt aufkommen. Daher lohnt es sich – zumindest steuerlich –, dass Ihr Kind, solange es sich in der Erstausbildung befindet, nicht ein höheres Einkommen verdient als CHF 18‘000.– jährlich.
Weiter ist zu beachten, dass als Stichtag für Kinderabzüge der 31. Dezember des Kalenderjahres gilt. Falls Ihr Kind also am 31. Dezember auf die Welt kommt, können Sie den Steuerabzug tätigen. Falls Ihr Kind vor dem 31. Dezember die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen sollte (z. B. es die Erstausbildung vor dem 31. Dezember abschliesst), können Sie die CHF 6‘500.– nicht mehr den Steuern absetzen.
Tipp 7: Philanthropisch Steuern sparen
Bund und Kantone akzeptieren Abzüge von Spenden an gemeinnützige Organisationen. Inbegriffen in diesen Spenden sind nicht nur Geldspenden, sondern ebenfalls Spenden in Form von Wertschriften, Immobilen, Kunst oder Schmuck. Dabei können auf Bundesebene maximal 20% des Reineinkommens den Steuern abgesetzt werden und es gilt eine Minimumspende von CHF 100.–. Die meisten Kantone haben zwar dieselbe Regelung übernommen, vergewissern Sie sich dennoch auf ihrer kantonalen Webseite welche Bedingungen auf Sie zu treffen.