Tipp 1: Versichert Steuern absetzen
Genauso wie Steuern bereiten auch Versicherungsprämien vielen Bauchschmerzen. Doch diese können in einigen Fällen, zumindest teilweise, von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Darunter fallen zum einen Prämien von vorsorgedienenden Versicherungen wie Beiträge an die
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
- Private Vorsorge (Säule 3a)
Zum anderen können auch Prämien anderer Versicherungsarten abgezogen werden, wie Beiträge an die
- Lebens- und Krankenversicherung
- Unfall- und Invalidenversicherung
Bei der Höhe der Abzüge wird grundsätzlich zwischen verheirateten Steuerpflichtigen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, und übrigen Steuerpflichtigen unterschieden. Die betragsmässigen Abzugsmöglichkeiten variieren je nach Kanton. Zudem sind Höchstbeträge und erforderliche Voraussetzungen, die je nach Art der Versicherung und Einkommenssituation gelten, zu beachten. Es empfiehlt sich, die Police der Versicherungen und die Steuererklärung im Detail zu prüfen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung oder wenden Sie sich an eine:n Steuerberater:in.