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Erstellt am 12.06.2024

Die erste eigene Wohnung: Checkliste und Tipps

Zum ersten Mal in ein eine eigene Wohnung ziehen oder mit der Partner:in zusammenziehen? Das ist ein schöner Plan. Wir zeigen Ihnen, was es auf dem Weg in Ihr erstes Zuhause zu beachten gibt – von der Budgetierung der Kosten bis zur Wohnungsbewerbung.

In Kürze

  • Der Einzug in die erste eigene Wohnung ist ein spannendes Abenteuer
  • Damit es finanziell aufgeht, hilft eine realistische Kostenaufstellung und Budgetplanung
  • Bei der Wohnungsbewerbung muss man schnell sein und richtig vorgehen

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Sie beziehen zum ersten Mal eine Wohnung – als Single oder gemeinsam als Paar? Das ist aufregend. Denn mit der ersten eigenen Wohnung beginnt auch immer ein neues Kapitel im Leben. Doch bevor man dann tatsächlich einziehen kann, gibt es einiges zu überlegen. Die Frage, die ganz am Anfang steht, lautet in der Regel: «Kann ich mir eine eigene Wohnung überhaupt leisten?»

Mit welchen Kosten muss ich bei einer eigenen Wohnung rechnen?

In einer eigenen Wohnung zu wohnen, bedeutet nicht nur Freiheit, es hat auch seinen Preis. Unter anderem fallen folgende Kosten an:

  • Monatliche Miete. Richten Sie für die Miete einen Dauerauftrag ein.
  • Mietkaution oder Mietkautionsversicherung (diese dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige verspätete Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung)
  • Kosten für die Einrichtung
  • Kosten für den Transport der Möbel (z. B. Mietauto, Lieferungskosten usw.)

Weitere Kosten

  • Ist man erst einmal eingezogen, kommen weitere Kosten auf einen zu. Sie möchten wissen, wie sich die Wohnkosten zusammensetzen? Weiter zum Artikel «Miete, Strom und Co: Was kostet wohnen?»
  • In jedem Fall macht es Sinn, alle Kosten für die eigene Wohnung einmal zusammenzutragen und diese ins persönliche Haushaltsbudget einzurechnen. Weiter zum Budgetrechner
  • Um das Budget zu verwalten, sind Budget-Apps fürs Smartphone besonders praktisch. Mehr erfahren im Blog «5 Budget-Apps für die Budgetplanung»

Tipps zum Sparen im Alltag

Ist Sparen angesagt, da der Einzug und die Kosten fürs Wohnen Ihr Budget schmälern? Diese Tipps können dabei helfen:

Wie viel darf die Wohnung kosten?

Um zu entscheiden, wie viel Geld man für seine eigene Wohnung ausgeben kann, gibt es eine Faustregel: Man rechnet den ausbezahlten Lohn geteilt durch drei.

Beispiel

Lea sucht in der Stadt Zürich oder in der Umgebung eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Sie hat vor einem Jahr ihr Studium abgeschlossen und verdient in ihrem neuen Job ausbezahlt 6‘000 Franken im Monat.

Die Wohnung von Lea darf also höchstens 6‘000 Franken : 3 = ca. 2‘000 Franken kosten.

Wohngemeinschaft statt erste eigene Wohnung?

Wenn Sie am Anfang oder mitten im Studium sind, könnte eine Wohngemeinschaft (WG) eine Alternative zur eigenen Wohnung sein. Ein WG-Zimmer ist in aller Regel günstiger. Zudem haben Sie in einer WG gute Gesellschaft und müssen oft nicht die gesamte Ausstattung für die Wohnung selbst anschaffen.

Sie suchen als Student:in nebst der passenden Wohnform noch das ideale Bankpaket? SmartStudents von PostFinance ist für Leute in Ausbildung bis 30 Jahre kostenlos und umfasst alles, was Sie brauchen, um Ihre Ausgaben im Griff zu haben. 

Eine passende Wohnung finden

Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist insbesondere in den Schweizer Zentren und Umgebung kein leichtes Unterfangen. Nebst den gängigen Suchplattformen wie Homegate, Flatfox, Immoscout, Comparis usw. kann es sehr hilfreich sein, sein Netzwerk anzuzapfen. Fragen Sie im Freundes- und Kollegenkreis nach, ob jemand von einer freiwerdenden Wohnung gehört hat. Auch hilfreich ist es, auf den Websites von grösseren Verwaltungen nach freien Wohnungen zu suchen.

Sie haben eine Wohnung entdeckt, die Ihr erstes eigenes Zuhause werden könnte? Dann heisst es schnell sein: Nehmen Sie sofort Kontakt mit der Person auf, die im Inserat angegeben ist und bemühen Sie sich um einen Besichtigungstermin. Parallel dazu stellen Sie am besten schon einmal die Bewerbungsunterlagen zusammen. 

Wohnungsbesichtigung: Darauf sollten Sie achten

  • Seien Sie auf mögliche Fragen der Makler:in vorbereitet
  • Bringen Sie schon vorab wichtige Unterlagen mit
  • Stellen Sie der Vermieter:in all Ihre Fragen, die Sie vorbereitet haben
  • Lassen Sie sich von einer Freund:in, den Eltern oder einer Kolleg:in zum Termin begleiten – eine Zweitmeinung kann nie schaden
  • Achten Sie auf etwaige Mängel, um diese später im Übergabeprotokoll festhalten zu können
  • Lassen Sie sich auch bei Massenbesichtigungen nicht aus der Ruhe bringen
  • Bekunden Sie Ihr Interesse klar und bedanken Sie sich für die Zeit, die sich die Vermieter:in genommen hat, um Ihnen die Wohnung zu zeigen
  • Halten Sie auch nach dem Termin Kontakt mit der Vermieter:in, ohne aufdringlich zu sein. Schreiben noch am selben Abend eine Mail und bekräftigen Sie, wie sehr Sie sich die Wohnung wünschen.

Wohnungsbewerbung: Welche Dokumente gehören dazu?

Nicht jede Verwaltung verlangt für eine Wohnungsbewerbung dieselben Dokumente. Welche es in Ihrem Fall sind, erfahren Sie auf der Website der Verwaltung oder mit einem Anruf. In der Regel werden folgende Unterlagen gefordert:

  • Füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig aus. Oft wird im Bewerbungsformular die Angabe von Referenzen erbeten. Das können im Falle der ersten eigenen Wohnung die Eltern oder der Arbeitgeber sein; bei Paaren, die zusammenziehen und schon eine Wohnung hatten, die aktuelle Vermieter:in. Geben Sie den vollständigen Namen und die Telefonnummer korrekt an. Fragen Sie Ihre Kontakte aber auf jeden Fall zuerst um Erlaubnis, bevor Sie diese als Referenz angeben. Allenfalls können Sie die Referenzpersonen auch bitten, Ihnen ein Empfehlungsschreiben auszustellen. So könnte Ihr Arbeitgeber bestätigen, dass Sie sehr zuverlässig sind. 

    Gut zu wissen: Die Bewerbungsformulare liegen meistens beim Besichtigungstermin aus. Falls nicht, können Sie sich dieses bei den meisten Verwaltungen online beschaffen. 

  • Legen Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug im Original bei. Falls Sie zu Unrecht betrieben wurden, sollten Sie dem Vermieter schildern, wie es dazu gekommen ist und ihm die Situation verständlich machen. Der Betreibungsregisterauszug ist ein amtliches Dokument und zeigt auf, ob gegen Sie eine Betreibung eingeleitet wurde, seit Sie an den aktuellen Wohnort gezogen sind, oder während maximal der letzten fünf Jahre.

    Einen Betreibungsregisterauszug können Sie beim Betreibungsamt bestellen, das für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist. Das zuständige Betreibungsamt finden Sie am einfachsten über die Website EasyGov. Beitreibungsamt finden auf der Website von EasyGov.

    Oder aber Sie holen Ihren Betreibungsregisterauszug über einen Onlineservice wie zum Beispiel tilbago CredRep  ein. Mehr erfahren über den Onlineservice von tilbago CreRep.

  • Sie haben keinen Schweizer Pass oder ID? Dann legen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich Ihre Aufenthaltsbewilligung bei.

Empfehlenswert können sein

  • Mit einem Begleitschreiben für die Wohnungsbewerbung geben Sie der Verwaltung die Möglichkeit, Sie ein wenig kennenzulernen und sich ein Bild von Ihnen zu machen. Stellen Sie sich vor, beschreiben Sie Ihre aktuelle Lebenssituation (beruflich und privat) und erzählen Sie, weshalb Sie sich für genau diese Wohnung interessieren. Vielleicht haben Sie einen besonderen Bezug zum Stadtteil oder der Gegend oder vielleicht ist die Wohnung ideal, weil Ihr Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe ist? Dann teilen Sie dies der Verwaltung unbedingt mit. Erklären Sie weiter, ob Sie allein oder mit jemandem zusammen einziehen möchten und legen Sie ein Foto bei. Bleiben Sie immer authentisch und ehrlich. Alles in allem ist eine A4-Seite vollkommen ausreichend.

  • Für eine Wohnungsbewerbung sind in der Regel weder Ihr Lohnausweis noch Ihr Arbeitsvertrag zwingend vorzulegen (ausser wenn ein gerechtfertigter Grund dazu besteht, zum Beispiel falls die Wohnung nur an Personen vergeben wird, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder wenn eine Wohnung besonders teuer ist und ein:e Vermieter:in ein grosses Risiko trägt). In der Praxis wird ein Lohnausweis aber von den meisten Vermieter:innen verlangt. Gerade, wenn sich viele Bewerber:innen für die Wohnung interessieren, ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Lohnausweis und/oder Ihren Arbeitsvertrag beilegen. Dies kann einen guten Eindruck hinterlassen und Vertrauen erwecken. Beantworten Sie in jedem Fall die Frage nach Ihrer Einkommenskategorie korrekt.

    Tipp: Reichen Sie Ihre Bewerbung so schnell wie möglich ein, insbesondere, wenn sich schon beim Besichtigungstermin Schlangen vor der Eingangstüre bilden. 

Wie bewerbe ich mich erfolgreich auf eine Wohnung?

Diese Tipps können dabei helfen, dass Ihre Wohnungsbewerbung zum Erfolg wird:

  • Seien Sie schnell: Reagieren Sie so schnell wie möglich auf das Inserat.
  • Machen Sie rechtzeitig die Bewerbungsunterlagen parat (Begleitschreiben, Empfehlungsschreiben und Referenzen, Betreibungsregisterauszug usw.), damit Sie diese nach dem Besichtigungstermin gleich einreichen können.
  • Werben Sie für sich, aber bleiben Sie immer ehrlich und authentisch – ähnlich wie bei einer Bewerbung auf einen Job.

Wohnungsübernahme: Was muss ich beachten?

Sie haben eine Zusage für Ihre erste eigene Wohnung erhalten? Herzliche Gratulation. Nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags folgt die Schlüssel- und Wohnungsübergabe. Schauen Sie genau hin, wenn Sie am Termin gemeinsam mit der Verwaltung Raum für Raum durch die Wohnung gehen und den Zustand der Wohnung prüfen. Dabei wird ein Wohnungsabgabeprotokoll bzw. ein Wohnungsübernahmeprotokoll erstellt, das aus einer Mängelliste und einer Vereinbarung besteht. In diesen Dokumenten wird festgehalten, welche Schäden in der Wohnung vorhanden sind und wer für welche Schäden aufkommt. Die Mängelliste enthält Punkte von Flecken an den Wänden über Türen, die nicht richtig schliessen, bis hin zu fehlenden Gegenständen wie Glastablare im Badezimmerschrank.

Unterschreiben Sie die Dokumente nur, wenn Sie sicher sind, dass alle Mängel dokumentiert sind und Sie wissen, wer die Beseitigung der Mängel und die Kosten dafür übernimmt. Achten Sie darauf, dass die Mängel treffend und detailliert beschrieben sind.

Gut zu wissen: einen Mangel übersehen?

Falls Sie bei der Übergabe Mängel übersehen haben, können Sie diese der Verwaltung nachträglich melden. Die Fristen dafür stehen im Mietvertrag. Zu den häufigsten Mängeln, die bei der Übergabe übersehen werden, gehören nicht funktionierende Steckdosen und Lichtschalter, Fenster, die sich nicht öffnen lassen, defekte Backöfen oder Waschmaschinen, Risse in den Wänden usw.

Organisatorisches: Was rund um den Einzug in die erste eigene Wohnung zu erledigen ist

Hinweis: Die folgenden Listen sind nicht abschliessend.

Umzug anmelden bei

  • Wohngemeinde/Einwohneramt
  • Internet- und TV-Anbieter
  • Stromanbieter
  • Hausratversicherung
  • Privathaftpflicht-Versicherung

Adressänderung bei Umzug

  • Krankenkasse
  • Strassenverkehrsamt
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Mobiltelefonanbieter
  • Allfällige Abos von Zeitungen und Zeitschriften
  • Post

Erste eigene Wohnung – was braucht man an Einrichtung? Eine Checkliste

Nun will man seine erste eigene Wohnung selbstverständlich auch noch gemütlich einrichten. Doch welche Möbel und anderen Anschaffungen braucht man für sein erstes eigenen Zuhause? Folgende Checkliste hilft Ihnen beim Auswählen einer Grundausstattung. 

    • Bett und Matratze
    • Kleiderschrank und Kleiderbügel
    • Spiegel
    • Duvet/Kissen inkl. Überzüge
    • Nachttisch
    • Tisch
    • Stühle
    • Sessel oder Sofa
    • Beistelltisch
    • Kommode/Sideboard
    • Regal
    • Arbeitstisch
    • Pfannen
    • Kaffeemaschine
    • Toaster
    • Schüsseln und Schneidebretter
    • Geschirr und Besteck
    • Kochwerkzeug wie Kochlöffel, Pfannenwender
    • Küchenhandtücher
    • WC-Bürste
    • Handtücher
    • Duschvorhang
    • Stauraum fürs Bad
    • Duschvorleger
    • Vorhänge
    • Teppich
    • Leuchten
    • Staubsauger
    • Werkzeug
    • Bügeleisen und Bügelbrett

Was kostet es, die erste Wohnung einzurichten?

Die Kosten für die Einrichtung Ihrer ersten eigenen Wohnung hängen natürlich von Ihrem Budget und Ihren Ansprüchen ab. Werden Sie einfallsreich, wenn das Budget knapp ist: Vielleicht nehmen Sie das eine oder andere Möbelstück aus Ihrem Jugendzimmer mit oder kaufen etwas Schönes im Brockenhaus, auf einer Plattform für Gebrauchtes, auf einem Flohmarkt oder in einem Second-Hand-Geschäft zu kleinem Preis. Wer Möbel gebraucht kauft, spart nicht nur Geld, sondern tut auch etwas Gutes für die Umwelt: Im Vergleich zu neu produzierten Einrichtungsgegenständen sind Occasionen sehr ressourcenschonend. 

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