QR-Rechnungen können am Schalter in der Filiale der Post, am Automaten für das selbstständige Bezahlen von Rechnungen und mittels Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Hausservice der Post auf post.ch bezahlt werden. Falls Ihnen die QR-Rechnung per E-Mail zugestellt worden ist, drucken Sie diese auf 100% skaliert aus, so dass die Lesegeräte den QR-Code erkennen können. Bitte geben Sie für die Bezahlung nur den Zahlteil samt Empfangsschein ab, den Sie vorgängig abgetrennt haben. Wenn Sie für die Quittierung das gelbe Empfangsscheinbuch verwenden, ist nur die Abgabe des Zahlteils nötig.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Einzahlung von QR-Rechnungen am Schalter in der Filiale der Post Kosten entstehen, die der Empfänger:in der Zahlung belastet werden. Dieser steht es frei, diese Kosten auf Sie umzuwälzen. Deswegen empfehlen wir – wenn immer möglich – auf solche Einzahlungen zu verzichten und stattdessen die PostFinance App oder E-Finance zu nutzen.
Übrigens: Es ist auch möglich, am Schalter in der Filiale der Post Beträge zu überweisen bzw. zu spenden, ohne dass Ihnen eine QR-Rechnung mit einem festgelegten Betrag vorliegt. Dazu müssen Sie dem Schalterpersonal alle notwendigen Rechnungsangaben mündlich mitteilen – dazu gehören mindestens
- IBAN/Referenznummer (wenn vorhanden)
- Betrag, den Sie überweisen möchten
- Empfängername
- Postleitzahl/Ort des Empfängers