Kapital für selbstbewohntes Wohneigentum: So viel dürfen Sie aus der Pensionskasse beziehen
Um selbstbewohntes Wohneigentum zu finanzieren, können Sie von Gesetzes wegen (siehe weiter unten in den Fragen und Antworten) Ihre Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse (BVG) teilweise oder vollständig beziehen. Dies gilt für den Kauf oder Bau ebenso wie für Sanierungen und Renovationen oder zur Amortisation der Hypothek. Wie viel Geld aus der 2. Säule Ihnen für die Finanzierung eines Eigenheims zur Verfügung steht, können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims, müssen Sie mindestens 20 Prozent des Verkehrswerts mit Eigenkapital abdecken können. Je nach Tragbarkeitsrechnung kann der Kreditgeber auch mehr Eigenmittel verlangen. Wenn Sie sich für den Einsatz von Eigenmitteln aus der 2. Säule entscheiden, müssen jedoch mindestens 10 Prozent des Verkehrswerts aus anderen Quellen als der Pensionskasse stammen. Ein Bezug aus der 2. Säule ist auch dann erlaubt, wenn genügend freies Eigenkapital zur Verfügung stehen würde.