Was versteht man unter Lohngleichheit?
Lohngleichheit ist dann gegeben, wenn alle Personen mit den gleichen Fähigkeiten für die gleiche Arbeit gleich viel verdienen. Laut Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Gleichstellungsgesetz (Art. 3) dürfen Arbeitnehmer:innen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. Das Verbot gilt unter anderem für die Entlöhnung.