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Erstellt am 20.08.2024

Säule 3a vor der Pensionierung beziehen: Das sollten Sie wissen

Sie haben regelmässig auf ein Säule-3a-Konto einbezahlt und möchten jetzt wissen, ob Sie Ihr angespartes Guthaben bereits vor der Pensionierung beziehen können und ab wann? Wir zeigen Ihnen in diesem Blog Ihre Möglichkeiten auf – und Wege, um beim Bezug Ihrer Säule-3a-Guthaben Steuern zu sparen.

In Kürze

  • Guthaben aus Ihrem Säule-3a-Konto können Sie frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter bzw. Rentenalter beziehen. Ein Vorbezug zu einem früheren Zeitpunkt ist nur in wenigen gesetzlich festgelegten Fällen möglich.
  • Mit einem gestaffelten Bezug von 3a- oder Pensionskassengeldern lassen sich unter Umständen und je nach Wohnkanton Steuern sparen – vorausgesetzt, Sie haben mehrere Säule-3a-Konten und beziehen das Guthaben aus der Pensionskasse als Kapital.
  • Die Pensionierungsberatung von PostFinance ist für alle über 50-Jährigen empfehlenswert, um finanzielle Fragen rund um die Planung des Ruhestands zu klären.

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Andreas aus Aarau ist erst 55 Jahre alt. Trotzdem macht er sich in letzter Zeit immer häufiger Gedanken über seinen Ruhestand – insbesondere über seine Finanzen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat er regelmässig den jeweils gültigen Maximalbetrag auf seine drei Vorsorgekonten 3a einbezahlt und konnte sich so ein beachtliches finanzielles Polster anlegen und gleichzeitig jährlich Steuern sparen. Jetzt will Andreas wissen, wann und wie er diese Konten am besten auflösen sollte, um seine finanzielle Situation im Ruhestand optimal zu gestalten. Von Freund:innen hat er gehört, dass man bei einem gestaffelten Bezug der Säule-3a-Konten beträchtlich Steuern sparen kann. Doch was ist eigentlich ein gestaffelter Bezug? Und wann ist er empfehlenswert? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum (vorzeitigen) Bezug der Säule-3a-Konten.

Wann kann man die Säule 3a frühestens beziehen?

Leistungen aus der Säule 3a können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Rentenalter ausgezahlt werden oder in folgenden Fällen:

  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf
  • Sie ziehen definitiv aus der Schweiz weg
  • Sie kaufen Wohneigentum zum Eigenbedarf oder zahlen eine bestehende Hypothek zurück  
  • Sie beziehen eine Invalidenrente

Sie tätigen einen Einkauf in die Pensionskasse oder übertragen das Guthaben in eine andere Vorsorgeform der Säule 3a

Gut zu wissen

Der Vorbezug von Vorsorgegeldern aus der Säule 3a ist nur sehr eingeschränkt und in gesetzlich konkret geregelten Fällen möglich und wird vom Staat mit Steuervorteilen begünstigt. Dies, weil der Sinn und Zweck der Säule 3a ist, privat fürs Alter vorzusorgen, und die private Vorsorge die Leistungen der beruflichen und staatlichen Vorsorgen ergänzt. Deshalb heisst sie auch gebundene Vorsorge.

Bis wann muss man die Säule 3a spätestens bezogen haben?

Falls Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie den Bezug der Leistungen aus der Säule 3a bis zu fünf Jahre aufschieben. Sobald Sie aber Ihre Arbeit niederlegen, müssen Sie das Kapital beziehen.

Muss man das ganze Geld aus der Säule 3a vor der Pensionierung auf einmal beziehen?

Ja und Nein.

Ja, falls Sie nur ein einziges Vorsorgekonto 3a haben. Denn das Guthaben eines Vorsorgekontos 3a kann nur gesamthaft bezogen werden. Ein Teilbezug ist nicht möglich. Falls das Guthaben in Vorsorgefonds investiert ist, wird es vor der Auszahlung zum aktuellen Wert verkauft.

Nein lautet die Antwort, falls Sie mehrere 3a-Lösungen haben (das kann beim selben Finanzinstitut oder bei verschiedenen Banken sein). In diesem Fall können Sie die 3a-Konten vorzeitig oder nach der Pensionierung gestaffelt auflösen, wobei Sie pro Vorsorgekonto 3a wiederum das gesamte Guthaben beziehen müssen. Ein gestaffelter Bezug bringt allenfalls Steuervorteile.

Gut zu wissen

Wir empfehlen die Eröffnung einer zusätzlichen 3a-Lösung bei einem Kontoguthaben von CHF 40’000.– bis CHF 50’000.– auf dem bestehenden Säule 3a-Konto. Je höher der Betrag auf den einzelnen Säule-3a-Konten, desto höher fällt bei der Auszahlung auch der Steuervorteil aus.

Was ist der Vorteil eines gestaffelten Bezugs?

Wenn Sie Kapital aus der 2. Säule und der Säule 3a beziehen, fällt eine Kapitalauszahlungssteuer  an (getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz). Diese ist – je nach Kanton, in dem Sie Steuern zahlen, und je nach Höhe des Kapitals – unterschiedlich hoch. Mit einem gestaffelten Bezug des Kapitals aus der Säule 3a können Sie unter Umständen Steuern sparen.

Warum? Wie die Einkommenssteuer unterliegt auch die Kapitalauszahlungssteuer in vielen Kantonen einer Progression. Dies bedeutet, dass für höhere Bezüge ein höherer prozentualer Steuersatz gilt. Oder einfach gesagt: Für grosse Beträge müssen Sie überproportional mehr bezahlen als für kleine Beträge (nicht nur absolut, sondern auch relativ betrachtet). Falls Sie nun das Geld aus der Säule 3a vorzeitig gestaffelt (in mehreren Tranchen) beziehen, anstatt den gesamten Betrag auf einmal zu beziehen, zahlen Sie kumuliert unter Umständen weniger Steuern.

Gut zu wissen

Wir empfehlen auch einen gestaffelten Bezug, wenn Sie zum Zeitpunkt des ordentlichen Referenzalters pensioniert werden.

Folgendes Beispiel erklärt das Prinzip des gestaffelten Bezugs (Annahme einer Steuerprogression). Wir gehen von einem alleinstehenden Mann aus, der in Bern wohnt und konfessionslos ist. Er besitzt drei Vorsorgekonten 3a mit je einem Guthaben von CHF 80'000.–. Seine Möglichkeiten:

Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten des Bezugs auf. Variante 1: Der Mann bezieht die Guthaben aus allen drei Vorsorgekonten 3a gleichzeitig im Alter von 65 Jahren. Das ergibt einen Betrag von 240'000 Franken, wobei die einmalige Steuerbelastung 15'736 Franken beträgt. Variante 2: Bezieht er die Guthaben der Vorsorgekonten 3a ab dem 60. Lebensjahr gestaffelt über drei unterschiedliche Jahre (3 Mal 80'000 Franken), beträgt die Steuerbelastung total über drei Jahre 10'341 Franken. Somit beträgt die Steuereinsparung mit dem gestaffelten Bezug 5'395 Franken.

Tipp

Eröffnen Sie mehrere Vorsorgekonten 3a, damit Sie diese später über mehrere Jahre verteilt beziehen können.

Was muss ich beim Bezug beachten, wenn ich Vorsorgegelder der Säule 3a in Vorsorgefonds investiert habe?

Vorsorgefonds von PostFinance werden vor Auszahlung entweder zum aktuellen Wert verkauft oder können in einem privaten Depot weitergeführt werden. Deshalb müssen Sie sich im Vorfeld überlegen, was Sie bevorzugen: die Auszahlung zum aktuellen Fondswert oder das Weiterführen in einem freien Depot. Falls der Fonds weitergeführt wird, kann er zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Pensionierung verkauft werden.

Wie kann ich sonst noch Steuern sparen?

Stimmen Sie die Bezüge aus Ihrer Säule 3a unbedingt mit den Renten oder Bezügen aus Ihrer Pensionskasse und den Bezügen Ihrer Ehepartner:in ab. Denn das Kapital, das Sie (und Ihre Ehepartner:in) im selben Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, wird bei der Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt.

Wann sollte ich den gestaffelten Bezug der Säule 3a planen?

Wie bei fast allem gilt auch hier: besser früher als später. Idealerweise lassen Sie sich bereits 10 bis 15 Jahre vor Ihrem Ruhestand Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Mit einem guten Plan können Sie die Pensionierung entspannter angehen.

Zurück zu Andreas aus Aarau. Was ist der beste Weg für ihn? Andreas möchte Klarheit und holt sich in der Pensionierungsberatung von PostFinance Rat von unseren Vorsorgeprofis.

Persönliche Beratung zu Ihren Fragen rund um die Pensionierung

Kann ich die Säule 3a gestaffelt beziehen? Will ich die Pensionskasse lieber als Rente beziehen oder soll ich mir das Kapital auszahlen lassen? Mit welchen Leistungen aus der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge kann ich rechnen? Die Vorsorge ist so individuell wie das Leben der einzelnen Menschen. Genau deshalb gibt es die Pensionierungsberatung von PostFinance: Unsere Expert:innen gehen auf Ihre Wünsche, Ziele und Bedürfnisse ein und begleiten Sie auf dem Weg in den Ruhestand – und darüber hinaus.

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