In Kürze
- Guthaben aus Ihrem Säule-3a-Konto können Sie frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter bzw. Rentenalter beziehen. Ein Vorbezug zu einem früheren Zeitpunkt ist nur in wenigen gesetzlich festgelegten Fällen möglich.
- Mit einem gestaffelten Bezug von 3a- oder Pensionskassengeldern lassen sich unter Umständen und je nach Wohnkanton Steuern sparen – vorausgesetzt, Sie haben mehrere Säule-3a-Konten und beziehen das Guthaben aus der Pensionskasse als Kapital.
- Die Pensionierungsberatung von PostFinance ist für alle über 50-Jährigen empfehlenswert, um finanzielle Fragen rund um die Planung des Ruhestands zu klären.
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