Frühpensionierung: Das müssen Sie wissen

17.02.2025

Früher in den Ruhestand – ein Traum, den viele teilen. Doch was bedeutet eine Frühpensionierung für Ihre finanzielle Zukunft? Erfahren Sie, wie sich eine vorzeitige Pensionierung auf Ihre AHV, Pensionskasse und private Vorsorge auswirkt. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen, wie Sie Lücken vermeiden und warum eine frühzeitige Planung entscheidend ist.

In Kürze

  • Frühpensionierung braucht Planung: Wer früh in den Ruhestand geht, erhält in der Regel weniger Altersleistungen aus AHV und Pensionskasse. Eine gute und frühzeitige Planung Ihrer Finanzen ist deshalb wichtig.
  • 1. Säule: Sie können Ihre AHV-Rente bis zu zwei Jahre früher beziehen. Dadurch wird die Rente jedoch dauerhaft gekürzt.
  • 2. Säule: Ihr Pensionskassenguthaben können Sie in der Regel ab 58 Jahren ganz oder teilweise als Kapital oder Rente beziehen. Eine Frühpensionierung verringert in der Regel die Rente.
  • 3. Säule: Die private Vorsorge kann Ihnen bei einer Frühpensionierung helfen, Einkommenslücken zu schliessen. Sparen Sie daher frühzeitig in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) oder der Säule 3b (freie Vorsorge), um diese wichtigen Mittel für die Frühpensionierung aufzubauen.

Möchten Sie Ihre Frühpensionierung optimal planen? Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

Die Möglichkeit der frühzeitigen Pensionierung

Der Weg in den Ruhestand muss nicht erst mit dem ordentlichen Rentenalter beginnen. Wer möchte, kann seine berufliche Laufbahn auch früher beenden und seine neue Lebensphase mit einer Frühpensionierung vorzeitig starten. Das bedeutet, dass Sie vor dem ordentlichen Rentenalter – auch Referenzalter genannt – in den Ruhestand gehen. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieses Alter einheitlich bei 65 Jahren. Das gilt sowohl für die AHV-Rente als auch für die berufliche Vorsorge. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gibt es dabei eine schrittweise Anpassung des Referenzalters – für sie gelten besondere Übergangsregelungen.

Dabei ist es wichtig, die Auswirkungen auf die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems – AHV (1. Säule), berufliche Vorsorge (2. Säule) und private Vorsorge (3. Säule) – genau zu prüfen. So lassen sich finanzielle Engpässe vermeiden und Sie können Ihren Ruhestand in vollen Zügen geniessen.

Ihre Frühpensionierung sollte gut geplant sein

Früher in den Ruhestand zu gehen klingt zwar verlockend, bringt aber meist deutliche finanzielle Einbussen mit sich. Das liegt daran, dass die Beitragszahlungen in die wichtigen Vorsorgesäulen – also AHV, Pensionskasse und private Vorsorge – früher enden. Gleichzeitig werden die Rentenzahlungen oft dauerhaft gekürzt, da das angesparte Geld für einen längeren Zeitraum reichen muss. Diese doppelte finanzielle Einschränkung sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für eine Frühpensionierung gut bedenken und mit der Planung Ihrer Frühpensionierung möglichst früh beginnen – idealerweise ab dem 50. Lebensjahr.

Vor einer Frühpensionierung ist es sinnvoll, sich bei der Ausgleichskasse über die persönlichen Rentenansprüche und Kürzungsbeträge zu informieren. Hier können Sie auch klären, wie Ihre Beitragsjahre und eventuelle Lücken die Rentenhöhe beeinflussen werden.

Wichtig ist zudem, eine detaillierte Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten zu haben und bereits vorhandene Lücken zu identifizieren. Besonders wertvoll kann es sein, Sparmöglichkeiten wie die Säule 3a voll auszuschöpfen, um finanzielle Reserven zu bilden.

Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie zudem beachten, dass Ihre Frühpensionierung den Rentenanspruch beider Ehepartner:innen beeinflusst. Berücksichtigen Sie daher die Gesamtauswirkungen auf das Haushaltsbudget.

Frühpensionierung und die 1. Säule (AHV)

In der Schweiz kann die AHV-Rente bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Dabei gilt es folgende Aspekte zu beachten: 

Vorbezug und Kürzung der AHV-Rente

Frauen und Männer können ihre Rente ab dem 63. Lebensjahr beziehen. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können die Rente weiterhin ab 62 Jahren vorbeziehen.

Ein solcher Vorbezug führt jedoch zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Bei einem Vorbezug um ein Jahr sinkt die Rente dauerhaft um 6,8 Prozent, bei zwei Jahren um 13,6 Prozent. Zudem bleibt die Beitragspflicht zur AHV bis zum regulären Rentenalter bestehen, auch bei Frühpensionierung.

Steuerliche Aspekte

Die AHV-Rente ist voll steuerpflichtig. Abzüge, die für Erwerbstätige gelten, wie Arbeitsweg und Verpflegung, entfallen. Auch Steuerabzüge für Beiträge an die 3. Säule sind nicht mehr möglich, wenn kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen mehr besteht.

AHV-Beitragsjahre und Beitragslücken

Die AHV-Beitragsjahre, das heisst, die Anzahl der Jahre, in welchen Sie in die AHV eingezahlt haben, sind (neben der Höhe des durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommens) massgebend für die spätere Berechnung der AHV-Rente. Ein Anspruch auf die volle Altersrente besteht nur, sofern Sie lückenlos in die AHV einbezahlt haben. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die AHV-Rente gekürzt.

Beitragslücken können zum Beispiel entstehen, wenn Sie für eine Zeit im Ausland gearbeitet haben oder nicht erwerbstätig waren und während dieser Zeit nicht in die AHV einbezahlt haben.

Zwar ist es möglich, Beiträge nachzuzahlen, jedoch nur während fünf Jahren seit dem betreffenden Fehljahr. Sollten Sie also zum Zeitpunkt der Pensionierung Fehljahre haben, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, kann man leider nichts mehr gegen die Rentenkürzung machen. Prüfen Sie daher regelmässig Ihre AHV-Kontoauszüge und tätigen Sie bei Bedarf frühzeitig Nachzahlungen, damit Ihre Lücken geschlossen werden und es zu keinen vermeidbaren Kürzungen Ihrer AHV-Rente kommt.

Frühpensionierung und die 2. Säule (Pensionskasse)

Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) erlaubt den Bezug des angesparten Guthabens in der Regel frühestens ab 58 Jahren. Auch bei der Pensionskasse kann sich die Frühpensionierung auf die Rentenhöhe auswirken.

Kapitalbezug oder Rente: Ihre Optionen bei der Pensionskasse

Sie können Ihr Pensionskassenguthaben als Rente beziehen, als Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen oder auf ein Freizügigkeitskonto überweisen.

Ein Kapitalbezug gibt Ihnen mehr Flexibilität für Investitionen oder besondere Lebenssituationen und kann die Einkommenssteuern im Ruhestand senken im Vergleich zu einem Rentenbezug, den Sie, gleich wie die AHV-Rente, voll besteuern müssen. Beachten Sie jedoch, dass die Auszahlung selbst ebenfalls versteuert wird. Nach einem Kapitalbezug obliegt die Verwaltung des Kapitals Ihnen.

Beachten Sie jedoch, dass die Auszahlung selbst ebenfalls versteuert wird. Nach einem Kapitalbezug obliegt die Verwaltung des Kapitals Ihnen.

Überbrückungsrente

Wenn Sie zudem, wie die Mehrheit in der Schweiz, nur die Rente der beruflichen Vorsorge vorziehen, sollten Sie prüfen, ob eine Zusatzrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters von der Pensionskasse vorgesehen ist.

Bei vielen Pensionskassen können Frühpensionierte zusätzlich zur Pensionskassenrente eine sogenannte Überbrückungsrente beziehen. Die Überbrückungsrente wird so lange ausbezahlt, bis das ordentliche Pensionsalter erreicht ist. Mit dieser Rente lässt sich ein AHV-Vorbezug umgehen. Meistens müssen die Frühpensionierten die Überbrückungsrente jedoch selbst finanzieren oder sich zumindest an den Kosten beteiligen. Die ausbezahlten Renten werden vom Pensionskassenguthaben abgezogen, was zu einer tieferen Altersrente führt. Eine Überbrückungsrente ist daher vor allem dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Am besten erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Personalabteilung.

Umwandlungssatz

Die Höhe der Altersrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das Pensionskassenguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die genauen Umwandlungssätze für den obligatorischen und überobligatorischen Teil Ihrer Altersguthaben.

Frühpensionierung und die 3. Säule (private Vorsorge)

Die steuerbegünstigte private Vorsorge ist ein wichtiger Pfeiler für eine Frühpensionierung, da Sie das angesparte Geld flexibel nutzen können. Die Säule 3a-Guthaben lassen sich bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen.
Es ist ratsam, frühzeitig in die Säule 3a oder in einen Vorsorgefonds einzuzahlen, um bis zur (Früh)Pensionierung mehr Guthaben anzusparen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Bezug und Steueraspekte

Der Bezug aus der Säule 3a ist unabhängig vom Bezugszeitpunkt steuerpflichtig. Mit einem gestaffelten Bezug von 3a- oder Pensionskassengeldern lassen sich aber unter Umständen Steuern sparen – vorausgesetzt, Sie haben mehrere Säule-3a-Konten oder beziehen das Guthaben aus der Pensionskasse als Kapital. Ein sorgfältiger Plan hilft, die beste Entscheidung zu treffen. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogartikel über die Säule 3a.

Ergänzende private Vermögenswerte

Um Einkommenslücken zu schliessen, können auch Lebensversicherungen und andere private Ersparnisse genutzt werden. Berechnen Sie jedoch genau, wie viel Vermögen Sie zur Überbrückung benötigen, um Ihr finanzielles Polster im Alter nicht zu gefährden.

Sonderfall der Teilpensionierung

Wer sein Arbeitspensum nicht abrupt beenden, sondern schrittweise reduzieren möchte, kann eine Teilpensionierung als Alternative zur Frühpensionierung in Betracht ziehen. Dabei besteht die Möglichkeit, nur einen Teil der AHV- und/oder Pensionskassenrente frühzeitig zu beziehen. Die AHV erlaubt Teilrenten in bis zu drei Schritten zwischen 63 und 70 Jahren, und viele Pensionskassen bieten Teilpensionierungen bereits ab 58 oder 60 Jahren an.

Der Vorteil der Teilpensionierung: Sie ist oft günstiger als eine vollständige Frühpensionierung. Ein Beispiel: Ein Mann mit einem Jahreseinkommen von 120'000 Franken hätte bei einer vollen Frühpensionierung mit 63 Jahren Rentenkürzungen von rund 160'000 Franken (Annahme: Rentenbezug 23 Jahre). Reduziert er jedoch sein Pensum auf 50 Prozent, verringern sich die Kürzungen auf etwa ein Viertel, und er erhält weiterhin ein reduziertes Einkommen.

Auch steuerlich kann sich eine Teilpensionierung lohnen, da weiter in die Säule 3a eingezahlt werden darf. 

Fazit: Gute Planung und Beratung sind essentiell

Eine Frühpensionierung ermöglicht es Ihnen, den wohlverdienten Ruhestand früher zu geniessen. Dabei ist es aber wichtig zu wissen, dass der vorzeitige Austritt aus dem Berufsleben die Rentenhöhe der 1. und 2. Säule beeinflusst. Dadurch können finanzielle Lücken entstehen, die oft nur durch zusätzliches privates Vermögen gedeckt werden können – etwa durch Ersparnisse in der 3. Säule. Wer den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand bewahren möchte, tut auch gut daran, die eigenen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Mit der richtigen Vorbereitung und einem gezielten Aufbau privater Rücklagen lässt sich der Einkommensbedarf im Ruhestand jedoch flexibel gestalten. Wer frühzeitig plant, kann sich diese wertvollen Jahre finanzielle Freiheiten leisten und den Ruhestand nach den eigenen Vorstellungen geniessen.

Gerne beraten wir Sie in dieser Sache in einem unverbindlichen Gespräch.

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren