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Erstellt am 03.12.2021 | Aktualisiert am 11.03.2024

Vorsorge für Studierende: Sparen in der Säule 3a

Vorsorge hat nicht nur mit der Pensionierung zu tun. Es geht auch um die Finanzierung grosser Träume wie Selbständigkeit oder Wohneigentum. Wer sich früh mit der Altersvorsorge auseinandersetzt verhindert Lücken und spart clever auf seine persönlichen Ziele.

Im Studentenalltag ist Geld meist knapp. WG-Zimmer, Verpflegung, ÖV-Abonnement und Smartphone kosten. Und wenn Geld übrigbleibt, sparen Studentinnen und Studenten für die nächsten Ferien oder das erste eigene Auto. An die fernere Zukunft oder das Leben im Alter wird kaum ein Gedanke verschwendet. Zu weit weg die Pensionierung, zu knapp der finanzielle Spielraum. Doch genau jetzt wäre der richtige Zeitpunkt für Studierende, den Grundstein für die persönliche Vorsorge zu legen. Denn wer jetzt schon handelt, hat später mehr zum Leben.

Vorsicht vor Lücken in der Altersvorsorge

Ganz einfach ist es zugegebenermassen nicht, das komplexe Schweizer Vorsorgesystem mit den drei Säulen zu verstehen. Hier die wichtigsten Fakten für Studentinnen und Studenten:

AHV

  • Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag AHV-Beiträge
  • Für Nichterwerbstätige gilt die AHV-Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag

Berufliche Vorsorge

  • Obligatorisch in der Pensionskasse versichert sind AHV-pflichtige Erwerbstätige erst ab einem Mindesteinkommen von CHF 22’050.– (Stand: 2023)
  • Bis zum Alter von 25 Jahren sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert

Wird trotz Obligatorium nicht in die AHV eingezahlt, rächt sich das im Alter. Denn für jedes Jahr ohne AHV-Beiträge wird die Rente gekürzt. Fehlende Beitragsjahre können nur nachgezahlt werden, wenn sie weniger als fünf Jahre zurück liegen. Lücken in der Pensionskasse hingegen können später durch einen freiwilligen Einkauf geschlossen werden. So ist nicht weiter schlimm, dass viele Studierende aufgrund ihres tiefen Einkommens durch einen Nebenjob bei keiner Pensionskasse versichert sind.

Versicherung gegen Invalidität

Können Studierende aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit langfristig nicht mehr arbeiten, haben auch sie Anspruch auf eine Invalidenrente. Bei Unfall zahlen Unfallversicherer zusätzliche Leistungen. Doch Vorsicht: Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten versichert, nicht jedoch gegen Nichtberufsunfälle.

Trotzdem ist die Invalidenrente in der Regel aufgrund des tiefen Einkommens zu niedrig, um alle Auslagen zu decken. Die private Vorsorge, beispielsweise mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder einer privaten Unfallversicherung ist deshalb für den Fall einer Invalidität durch Krankheit oder Unfall essentiell.

Jung mit dem Sparen in der 3. Säule beginnen

Die Renten aus der AHV und der Pensionskasse entsprechen zusammen nach der Pensionierung im Schnitt nur etwa 60% des letzten Einkommens vor der Pensionierung. Das ist zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Hier kommt die dritte Säule ins Spiel, in der freiwillig Geld für später zur Seite gelegt werden kann. Dafür gelten folgende Regeln:

  • In die Säule 3a einzahlen können alle mit einem AHV-pflichtigen Einkommen ab 18 Jahren. Diese Schwelle erreichen viele Studierende mit einem Nebenjob.
  • Wieviel jährlich eingezahlt werden darf, ist durch einen gesetzlichen Maximalbetrag begrenzt: für Erwerbstätige welche in keiner Pensionskasse versichert sind, sind das bis 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 35'280.-. Bei Erwerbstätigen mit Pensionskasse liegt die Limite bei CHF 7'056 (Stand: 2024).
  • Sparer können ihre Einzahlungen auf ein 3a-Konto oder eine in 3a-Lebensversicherung leisten. Bei beiden Lösungen bietet sich die Möglichkeit der Investition in Fonds an.

Es lohnt sich, bereits in jungen Jahren mit dem Sparen in der dritten Säule zu beginnen. Zinsen und erzielte Fondserträge verbleiben in der Säule 3a. Je länger das Geld also in der dritten Säule liegt, sprich je früher man mit dem Einzahlen beginnt, desto mehr profitiert der Sparer bei regelmässigen Einzahlungen vom Zinseszinseffekt oder bei Fondsanlagen vom Durchschnittspreiseffekt. Studentinnen und Studenten, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, um in die Säule 3a einzahlen zu können, können stattdessen in der Säule 3b sparen. Erfahren Sie in diesem Artikel was die Säule 3a von der Säule 3b unterscheidet.

Säule 3a in Vorsorgefonds anlegen

Mit der Investion in Vorsorgefonds haben Studierende die Möglichkeit, an der Entwicklung der Finanzmärkte teilzuhaben und somit die Chance auf eine potentiell höhere Rendite. Vorsorgefonds gibt es mit unterschiedlich hohem Aktienanteil für unterschiedliche Risikobedürfnisse. Gespart werden kann mittels Fondssparplan oder Dauerauftrag in Vorsorgefonds. Beim Fondssparplan werden regelmässig Beiträge vom bestehenden Guthaben investiert. Bei der Variante Dauerauftrag werden Einzahlungen auf das Vorsorgekonto 3a automatisch in den ausgewählten Vorsorgefonds investiert werden.

Sparen mit der Säule 3a

Mit der Säule 3a kann nicht nur langfristig Kapital aufgebaut werden, es lassen sich damit auch Steuern sparen. Denn Einzahlungen in diese können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Es fällt keine Vermögenssteuer an und bei Auszahlung wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Gut zu wissen

Grundsätzlich ist das 3a-Geld für die Pensionierung gedacht und kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden. Es gibt aber Ausnahmen: Wer beispielsweise permanent ins Ausland zieht, sich beruflich selbständig macht oder selbstgenutztes Wohneigentum kauft, kann sich das angesparte Geld ebenfalls auszahlen lassen. Deshalb eignet sich die Säule 3a nicht nur zum Sparen fürs Alter, sondern auch, um sich davor schon Wünsche zu erfüllen.

Statt also jeden hart verdienten Franken gleich wieder auszugeben, tun Studierende gut daran, die Vorsorge im Auge zu behalten. Auf jeden Fall sollten sie den AHV-Mindestbetrag begleichen. Darüber hinaus lohnt es sich, die Möglichkeiten der dritten Säule zu nutzen. Schon CHF 50.– im Monat sind ein guter Anfang.

Erfahren Sie im umfassenden Ratgeber alles zur Altersvorsorge.

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