Was ist im Hinblick auf eine Trennung oder einen Todesfall zu beachten?
Unabhängig davon, für welche der drei Eigentumsformen Sie sich entscheiden, sollten Sie sich als Paar im Konkubinat für den Fall einer Trennung oder für den Todesfall absichern. Sie können dies mit einem Konkubinatsvertrag oder einem Gesellschaftsvertrag tun. Ein Konkubinatsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen und von beiden Partner:innen unterzeichnet werden.
Das Vorgehen im Falle einer späteren Trennung sollte dabei rechtlich sehr detailliert geregelt sein: Wenn beispielsweise eine Seite auszieht, kann eine Frist benannt sein, innerhalb derer die andere Seite den verbleibenden Anteil übernehmen kann oder innerhalb derer die andere Seite ausziehen muss. Wenn beide Personen den Anteil der anderen Seite übernehmen wollen, kann das Vorgehen definiert sein, das zum Entscheid führt, zum Beispiel ein Losentscheid oder ein Bieterverfahren. Und wenn keine Seite die Immobilie halten möchte, kann diese über ein unabhängiges Maklerbüro verkauft werden mit Aufteilung des Gewinns oder Verlusts. Wer wie viel vom Verkaufspreis erhält, sollte ebenfalls festgehalten sein. Einzig bei der Form des Miteigentums ist dies meistens schon geregelt: Hier kann normalerweise die Eigentumsquote als Verteilschlüssel herangezogen werden.