Verlängern oder amortisieren: Warum hat man überhaupt die Wahl?
Eine Finanzierung – egal ob Festhypothek oder Saron Hypothek – ist meist in eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. Die 1. Hypothek darf sich auf maximal zwei Drittel des Belehnungswerts des Hauses belaufen. Brauchen Käufer:innen mehr Fremdkapital, wird dies durch die 2. Hypothek abgedeckt. Die gesamte Hypothek darf maximal 80 Prozent des Belehnungswerts betragen.
Eine Amortisationspflicht besteht nur für die 2. Hypothek; diese muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zur Pensionierung zurückbezahlt werden. Die Amortisation der 1. Hypothek ist freiwillig. Den Zeitpunkt einer Amortisation können Sie allerdings nicht frei wählen. Bei Festhypotheken ist dies in der Regel nur zum Ende der Laufzeit und bei Saron Hypotheken zum Ende der vereinbarten Rahmenlaufzeit gebührenfrei möglich.