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Erstellt am 19.12.2023

Tragbarkeit: Kann ich mir mein Traumhaus langfristig leisten?

Wenn Sie eine Hypothek für ein Eigenheim aufnehmen wollen, gilt es, zwei Haupthürden zu überwinden: die Eigenkapitalquote von mindestens 20% und die Tragbarkeitsrechnung. Mit letzterer soll sichergestellt werden, dass Sie sich die Hypothek respektive die Immobilie langfristig leisten können. Hier erfahren, wie Sie die Tragbarkeit berechnen.

Tragbarkeit – der zentrale Faktor beim Immobilienkauf

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben möchten, müssen Sie mindestens 20% des Kaufpreises aus Eigenmitteln bezahlen können. Für die restlichen höchstens 80% können Sie eine Hypothek aufnehmen. Man nennt dies auch «belehnen». Bevor der Belehnung zugestimmt wird, wird geprüft, ob Sie sich die Liegenschaft aller Voraussicht nach auch langfristig leisten können. Dazu gehört, dass Sie den vereinbarten Zinsforderungen und Amortisation nachkommen sowie die Nebenkosten für die Immobilie berappen können.

Die Faktoren der Tragbarkeitsrechnung

Um zu beurteilen, ob Sie Ihre Wunschimmobilie tragen können, wird folgende Goldene Regel angewandt: Die Jahreskosten für die Immobilie dürfen 33% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Ihr Einkommen ist also ein entscheidender Faktor in der Tragbarkeitsrechnung.

Doch welchen Immobilienkosten wird es gegenübergestellt? Wie setzen sich diese zusammen? Hier eine Übersicht:

Hypothekarzinsen/kalkulatorische Zinsen

Um die Höhe Ihrer Hypothekarzinsen zu beziffern, wird für die Tragbarkeitsrechnung nicht mit dem effektiv vereinbarten Zinssatz, sondern mit dem so genannten kalkulatorischen Zinssatz gerechnet. Dieser liegt bei 5%, also weit über den aktuellen Marktzinssätzen. Mit diesem «Puffer» wird sichergestellt, dass Sie Ihre Hypothek auch bei steigenden Zinsen tragen können.

Amortisation (Abzahlung)

Zusätzlich zu den Zinszahlungen stehen Ihnen in der Regel auch Amortisationszahlungen ins Haus. Denn nach 15 Jahren oder zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung (das vorher Eintreffende) muss Ihre Hypothekarschuld auf die Höhe von maximal zwei Dritteln des Kaufpreises reduziert worden sein. Der Teil einer Hypothek, der diese zwei Drittel übersteigt, wird 2. Hypothek genannt.

Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählen Kosten für Wasser, Strom, Kehricht, Heizung oder die Hauswartung. Für die Berechnung der Tragbarkeit werden die Nebenkosten mit 1% des Kaufpreises veranschlagt.

Berechung der Tragbarkeit – ein Beispiel

AufteilungWert
Aufteilung
Kaufpreis Immobilie
Wert
CHF 750’000.–
Aufteilung
Eigenkapitalanteil (20% des Kaufpreises)
Wert
CHF 150’000.–
Aufteilung
Belehnung total (80% des Kaufpreises)
Wert
CHF 600’000.–
Aufteilung
1. Hypothek (67% des Kaufpreises)
Wert
CHF 502’500.–
Aufteilung
2. Hypothek (13% des Kaufpreises)
Wert
CHF 97’500.–

FaktorenImmobilienkosten pro Jahr
Faktoren
Zinsen 1. Hypothek
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 25’125.– (5% von CHF 502’500.–)
Faktoren
Zinsen 2. Hypothek
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 4’875.– (5% von CHF 97'500.–)
Faktoren
Amortisation 2. Hypothek
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 6’500.– (CHF 97’500.– ÷ 15 Jahre)
Faktoren
Nebenkosten
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 7’500.– (1% von CHF 750’000.–)
Faktoren
Total
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 44’000.–
Faktoren
Benötigtes Brutto-Einkommen
Immobilienkosten pro Jahr
CHF 132’000.– (CHF 44’000.– x 3)

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Fragen und Antworten

  • Die Höhe einer Hypothek errechnet sich aus der Höhe des Kaufpreises abzüglich des Eigenkapitalanteils (mindestens 20%).

    Beispiel:

    • Kaufpreis: CHF 750’000.–
    • Eigenkapital: CHF 150’000.– (20%)
    • Hypothek: CHF 600’000.– (80%)
  • Eine Amortisationspflicht besteht nur für die 2. Hypothek. Diese entspricht jenem Anteil der Hypothek, der zwei Drittel des Verkehrswertes übersteigt. Die 1. Hypothek kann, muss aber nicht zurückbezahlt werden.

    Beispiel:

    • Kaufpreis: CHF 750’000.–
    • Eigenkapital: CHF 150’000.– (20%)
    • Hypothek total: CHF 600’000.– (80%)
    • 1. Hypothek: CHF 502’500.– (67% von CHF 750’000.–)
    • 2. Hypothek: CHF 97’500.– (13% von CHF 750’000.–)
  • Die 2. Hypothek muss nach 15 Jahren oder zum Zeitpunkt der Pensionierung abbezahlt sein. Es gilt das zuerst eintreffende Ereignis. Für die 1. Hypothek besteht in den meisten Fällen keine Amortisationspflicht.

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