Was passiert mit der Hypothek?
Wenn die Kinder das Eigenheim und somit auch die finanziellen Aspekte der Liegenschaft übernehmen, stellt sich die Frage, ob beim Hausverkauf die Finanzierung neu geregelt werden muss. Diese Frage lässt sich aber nicht pauschal beantworten, da viele Faktoren eine Rolle spielen.
Prinzipiell ist eine Hypothek an eine Liegenschaft gebunden (ob Festhypothek oder eine andere Art), da sie zur Finanzierung einer Immobilie genutzt wird und auch im Grundbuch eingetragen ist. Somit ist sie öffentlich einsehbar.
Bei der Nutzniessung bleiben in den meisten Fällen die Eltern Kreditnehmende. Die Eltern als Nutzniessende kommen weiter für die Zinskosten auf. Auf Wunsch der Kund:innen oder der finanziellen Ausgangslage kann aber auch eine Neuregelung der Hypothek nötig sein, bei der die Kinder als Eigentümer:innen auch zu Kreditnehmenden werden.
Würden die Besitzverhältnisse so angepasst, dass eine andere Person Kreditnehmende wird, müssten die Kaufpartei oder die Kinder als beschenkte Parteien entscheiden, ob sie die bestehende Hypothek übernehmen wollen oder neue Konditionen aushandeln möchten. Es lohnt sich, eine Fachperson zu Rate zu ziehen, da es Auswirkungen auf Ihre Steuersituation haben kann.
Eine Hypothek sollte beim Kauf auf jeden Fall angepasst werden, ob sie nun übernommen oder geändert wird. Auch ein vorzeitiger Ausstieg ist möglich.